Verlust, Defekt und Ersatz des Studierendenausweises
Missbrauch
Aufgrund der von der Firma InterCard bei der Mifare-DESfire Karte verwandten Sicherheitstechnik (AES-Verschlüsselungsalgorithmus) kann diese anders als das Vorgängermodell Mifare nicht dupliziert werden. Um Fälschung und Missbrauch durch Dritte zu vermeiden, wird als fälschungssicheres Authentisierungsmerkmal das Passbild des Inhabers auf der Karte aufgedruckt.
Der Studierendenausweis ist ausschließlich für die persönliche Benutzung vorgesehen und nicht übertragbar. Vor einer Weitergabe der Karte an Dritte wird insbesondere im Hinblick auf die eingeräumten Funktionalitäten des Bibliotheksausweises wie der persönlichen elektronischen Geldbörse dringend abgeraten. Soweit dieser Empfehlung, wie der umgehenden Sperre der Karte bei Verlust oder Diebstahl nach Anzeige entsprochen wird, ist das Missbrauchsrisiko relativ gering.
Der Verlust der Chipkarte, sei es aus Unachtsamkeit oder in Folge Diebstahls, ist unverzüglich zu melden. Die Information kann mittels E-Mail an servicecard(at)uni-bamberg.de veranlasst werden. Bitte verwenden Sie dazu die E-Mail-Adresse der Universität Bamberg. Somit können wir sicher stellen, dass es sich tatsächlich um Ihre Person handelt.
Ab dem Zeitpunkt der Kartensperre (in der Regel ein Werktag nach Eingang der Meldung) kann die Chipkarte an keinem der Endgeräte der Universität mehr benutzt werden, dies gilt auch für die elektronische Geldbörse. Durch die Sperrung der Karte wird zudem auch das Konto in der Bibliothek deaktiviert. Die zentrale Sperrung der Karte ist notwendig, um Missbrauch durch Dritte zu verhindern.
Chipkarten können wieder entsperrt werden, solange für Sie keine Ersatzchipkarte erstellt wurde. Die Entsperrung kann nur durch die Karteninhabenden selbst erfolgen. Sie können den Antrag per E-Mail von Ihrem Uni-Mail-Account stellen, da Sie sich durch das persönliche Login als Berechtigte ausweisen. Wir werden die Karte dann umgehend wieder entsperren.
Andere Kartentypen wie z.B. die Kostenstellenkarte können ohne weitere Probleme wieder entsperrt werden.
Sie können sich in der Studierendenkanzlei einen neuen Studierendenausweis ausstellen lassen. Für die Ausstellung einer neuen Chipkarte entsteht eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro.
Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis mit.
Die zu entrichtende Gebühr in Höhe von 10 Euro, können Sie vor Ort in der Studierendenkanzlei per Kartenzahlung(149.6 KB) begleichen.
Das Ausbezahlen von Restguthaben einer verloren gegangen Chipkarte ist leider nicht möglich.
Bei einem defekten Studierendenausweis kommen Sie bitte persönlich in der Studierendenkanzlei vorbei, damit der Fehler ausgelesen werden kann.
Das Restguthaben einer defekten oder gesperrten Karte wird vom Studierendenwerk, nach einer Latenzzeit von 14 Tagen, nach Übergabe der Karte ausbezahlt. Um Ihnen den Aufwand zu ersparen, erfolgt die Übergabe der alten Karte an das Studierendenwerk normalerweise durch die Studierendenkanzlei.
Das Guthaben kann später dann entweder persönlich beim Studierendenwerk abgeholt oder gegen eine Gebühr von 0,50 Euro per Banküberweisung ausgezahlt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass zwischenzeitlich mit dieser Karte keine weiteren Buchungen erfolgt sind.
Bei Problemen mit der Geldbörse der Chipkarte wenden Sie sich bitte an:
Studierendenwerk Würzburg, Geschäftsstelle Bamberg
Austraße 37, Zimmer 015 (2. Etage), 96047 Bamberg
Frau Manuela Platok
ÖZ: Mo - Fr 10:00 - 13:00 Uhr
Tel.: +49 931 8005-811
E-Mail: m.platok(at)swerk-wue.de