Rückmeldung
Wie kann ich mich zurückmelden?
Die Rückmeldung erfolgt an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg durch Überweisung der fälligen Beiträge auf folgendes Konto:
Empfänger: Otto-Friedrich-Universität Bamberg
IBAN: DE98700500003801190315
BIC: BYLADEMMXXX
Bankname: Bayerische Landesbank
Verwendungszweck: Ihre Matrikelnummer-Ihren Namen-Ihren Vornamen-20251
Wann muss ich mich zurückmelden?
Die Überweisung des Beitrages muss erfolgen in der Zeit vom 13.01.2025 - 31.01.2025.
Nach erfolgreicher Rückmeldung können Sie Ihre Chipkarte wieder neu validieren.
Wie viel muss ich bezahlen?
Grundsätzlich müssen alle Studierenden die fälligen Beiträge komplett in einer Summe bezahlen. Die Beiträge setzen sich wie folgt zusammen:
Beitragsbestandteile | Höhe |
---|---|
Studierendenwerksbeitrag | 70,00 € |
Semesterticket | 48,60 € |
SUMME | 118,60 € |
Jeder einzelne Studierende kann mit Beginn der Rückmeldung im Internet sehen, ob das Geld eingegangen ist (ca. eine Woche nach der Überweisung), um im kommenden Semester zurückgemeldet zu werden.
Wie alle anderen Online-Bescheinigungen kann man auch diese Aufstellung mit Hilfe der Nutzerkennung und des Passwortes abrufen.
Studierende, die in einem Studiengang an zwei Hochschulen eingeschrieben sind, können in ihrer persönlichen Aufstellung im Internet sehen, welchen Betrag sie an der Universität Bamberg bezahlen müssen.
FAQs zur Rückmeldung
Wenn Sie innerhalb der Rückmeldungsfrist bezahlen, müssen Sie einfach nur die fälligen Beiträge überweisen.
Die Kontodaten und den Betrag der fälligen Beiträge finden Sie oben.
Bitte melden Sie sich einfach zurück und reichen uns einen Antrag auf Studiengangwechsel oder Doppelstudium bis zum Ende der Einscheibezeit ein. Ihre Matrikelnummer und Ihre Zugangsdaten sind unabhängig vom Studiengang und bleiben gleich.
Nein, für das Warten auf die Note müssen Sie nicht eingeschrieben sein.
Sollten Sie nach der Rückmeldefrist erst erfahren, dass Sie eine Leistung nicht bestanden haben, kontaktieren Sie bitte die Studierendenkanzlei.
Falls Sie sich schon rückgemeldet haben, obwohl Sie bereits alle erforderlichen Leistungen erbracht haben, müssen Sie sich bis vor Beginn der Vorlesungszeit wieder exmatrikulieren, um Ihren Semesterbeitrag zurückerhalten zu können.
Ja, auch wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums ein Auslandssemester machen, müssen Sie weiterhin an der Universität Bamberg eingeschrieben bleiben. Folglich müssen Sie sich ganz normal rückmelden und auch die Semesterbeiträge bezahlen.
Nach Ablauf der Frist genügt es nicht, einfach die fälligen Beiträge zu bezahlen. Bitte kontaktieren Sie zunächst die Studierendenkanzlei. Dort wird Ihnen das weitere Vorgehen erläutert.
Circa 2 Wochen nach Bezahlung können Sie in den Onlinediensten der Studierendenkanzlei eine neue Studienbescheinigung generieren. So wissen Sie, dass Ihre Rückmeldung erfolgreich war. Danach können Sie den Studierendenausweis (Chipkarte) validieren.
Validierungsstationen befinden sich:
- im großen Treppenhaus am Markusplatz 3 vor der TB2
- im Eingangsbereich der TB4 am Heumarkt 2
- im Eingangsbereichs der TB3 in der Feldkirchenstraße 21
- An der Weberei 5 (ERBA), in der Eingangshalle, neben dem Aufzug