Antrag zur Exmatrikulation
Mit diesen Bescheinigungen können Sie Ihren Studienverlauf und die Exmatrikulation nachweisen (z.B. bei der Familienkasse oder bei der Einschreibung an einer anderen Hochschule).
Sie können die Exmatrikulation zum Ende des Semesters selbst schriftlich in der Studierendenkanzlei beantragen (jeweils ab Mitte Dezember oder ab Mitte Juni). Bitte beachten Sie, dass es zwei Möglichkeiten gibt:
- Sie waren schon rückgemeldet? Dann brauchen Sie Folgendes:
- Antrag auf Exmatrikulation(148.5 KB)
- Studierendenausweis
Die Unterlagen können Sie persönlich in der Studierendenkanzlei abgeben oder per Post an folgende Adresse schicken:
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
- Studierendenkanzlei -
Kapuzinerstraße 25
96047 Bamberg
- Sie waren noch nicht rückgemeldet? Dann brauchen Sie Folgendes:
- Antrag auf Exmatrikulation(148.5 KB)
Die Unterlagen können Sie gerne auch per Email an die Studierendenkanzlei schicken.
Sie können die Bescheinigungen gerne per E-Mail in der Studierendenkanzlei beantragen.
- Dazu brauchen Sie Folgendes:
- Benötigen Sie eine Exmatrikulations- und Studienverlaufsbescheinigung?
- Benötigen Sie eine Bescheinigung für die Deutsche Rentenversicherung?
Nach Erhalt des vollständigen und unterschriebenen Antrages auf Exmatrikulation und ggf. des Studierendenausweises führen wir die Exmatrikulation durch und senden Ihnen Ihre Exmatrikulations- und Studienverlaufsbescheinigungen zu.