Antrag zur Exmatrikulation
Sie können die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung (Antragseingang) selbst beantragen.
Dafür brauchen Sie Folgendes:
- Antrag auf sofortige Exmatrikulation(148.5 KB)
- Studierendenausweis (Chipkarte)
Die Unterlagen können Sie persönlich in der Studierendenkanzlei oder per Post an folgende Adresse einreichen:
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
- Studierendenkanzlei -
96045 Bamberg
Bitte beachten Sie: Eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung ist ohne den Studierendenausweis leider nicht möglich.
Sie können die Exmatrikulation zum Ende des Semesters selbst schriftlich in der Studierendenkanzlei beantragen (jeweils ab Mitte Dezember oder ab Mitte Juni). Bitte beachten Sie, dass es zwei Möglichkeiten gibt:
- Sie sind schon für das nächste Semester rückgemeldet, dann brauchen Sie Folgendes:
- Antrag auf Exmatrikulation zum Ende des Semesters(148.5 KB)
- Studierendenausweis
- Evtl. Antrag auf Rückerstattung(140.7 KB)
Die Unterlagen können Sie persönlich in der Studierendenkanzlei abgeben oder per Post an folgende Adresse schicken:
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
- Studierendenkanzlei -
Kapuzinerstraße 25
96047 Bamberg
- Sie sind noch nicht für das nächste Semester rückgemeldet, dann brauchen Sie Folgendes:
- Antrag auf Exmatrikulation zum Ende des Semesters(148.5 KB)
Die Unterlagen können Sie gerne auch per Email an die Studierendenkanzlei schicken.
- Antrag auf Exmatrikulation zum Ende des Semesters(148.5 KB)
- Sie sind schon für das nächste Semester rückgemeldet, dann brauchen Sie Folgendes:
- Antrag auf Exmatrikulation zum Ende des Semesters(148.5 KB)
- Studierendenausweis
- Evtl. Antrag auf Rückerstattung(140.7 KB)
Die Unterlagen können Sie persönlich in der Studierendenkanzlei abgeben oder per Post an folgende Adresse schicken:
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
- Studierendenkanzlei -
96045 Bamberg
- Sie sind nicht für das nächste Semester rückgemeldet, dann brauchen Sie Folgendes:
- Antrag auf Exmatrikulation zum Ende des Semesters(148.5 KB)
- Studierendenausweis
Die Unterlagen können Sie persönlich in der Studierendenkanzlei abgeben oder per Post an folgende Adresse schicken:
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
- Studierendenkanzlei -
96045 Bamberg
Sofern die Exmatrikulation wegen eines Hochschulwechsels erfolgen soll, empfiehlt es sich, die Exmatrikulation zum Ende des Semesters zu beantragen, da hierdurch keine Unterbrechungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes bestehen (jeweils ab Mitte Dezember oder ab Mitte Juni).
- Bei sofortiger Exmatrikulation
- Bei Exmatrikulation zum Ende des Semesters, wenn Sie zum nächsten Semester rückgemeldet sind
- Für die Rückerstattung der Semestergebühren
Nach Erhalt des vollständigen und unterschriebenen Antrages auf Exmatrikulation und ggf. des Studierendenausweises führen wir die Exmatrikulation durch und senden Ihnen Ihre Exmatrikulations- und Studienverlaufsbescheinigungen zu.
Die Rückerstattung von Semesterbeiträgen richtet sich nach den Regelungen der Satzung des Studentenwerks Würzburg über einen zusätzlichen Beitrag für die Beförderung der Studierenden am Hochschulstandort Bamberg im öffentlichen Nahverkehr (Semesterticket) vom 7. Dezember 2021 und der Satzung des Studentenwerks Würzburg über die Erhebung des Grundbeitrags (Grundbeitragssatzung) vom 4. April 2019.
Die Rückerstattung von Semesterbeiträgen richtet sich nach den Regelungen der Satzung für das Semesterticket des Studentenwerks Würzburg (vom 7. Dezember 2021) und der Grundbeitragssatzung des Studentenwerks Würzburg (vom 31. März 2023).
Ob eine Rückerstattung zum aktuellen Zeitpunkt möglich ist, erfragen Sie bitte bei der Studierendenkanzlei.
Für die Beantragung benötigen Sie folgendes:
- Antrag auf Exmatrikulation(148.5 KB)
- Antrag auf Rückerstattung der Semesterbeiträge(126.1 KB)
- Studierendenausweis