Doppelstudium
Die Aufnahme eines Doppelstudiums muss von Beginn der Rückmeldung bis Einschreibeschluss des jeweiligen Semesters postalisch in der Studierendenkanzlei beantragt werden.
Die Immatrikulation in zwei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist nur zulässig, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschränkten Studiengängen besteht (Art. 87 Abs. 1 Satz 3 BayHIG).
Für das Wintersemester 2025/2026 ist die Frist vom 16.06.2025 bis 02.10.2025.
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Rechtliche Grundlagen: