Doppelstudium
Die Aufnahme eines Doppelstudiums muss von Beginn der Rückmeldung bis Einschreibeschluss des jeweiligen Semesters postalisch in der Studierendenkanzlei beantragt werden.
Die Immatrikulation in zwei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist nur zulässig, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschränkten Studiengängen besteht (Art. 87 Abs. 1 Satz 3 BayHIG).
Für das Sommersemester 2025 ist die Frist vom 13.01.2025 bis 28.03.2025.
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Rechtliche Grundlagen: