Bitte beachten Sie:

Sobald Ihr eingereichter Antrag auf ein Doppelstudium bearbeitet wurde, können Sie in den Online-Diensten beim Ausdruck einer neuen Studienbescheinigung das Doppelstudium für das beantragte Semester sehen.

Das Doppelstudium wird in FlexNow aufgrund der späteren Semesterumstellung erst zu Beginn des jeweiligen Semesters sichtbar sein!

Doppelstudium

Die Aufnahme eines Doppelstudiums muss von Beginn der Rückmeldung bis Einschreibeschluss  des jeweiligen Semesters postalisch in der Studierendenkanzlei beantragt werden.
Die Immatrikulation in zwei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist nur zulässig, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschränkten Studiengängen besteht (Art. 87 Abs. 1 Satz 3 BayHIG).


Für das Sommersemester 2025 ist die Frist vom 13.01.2025 bis 28.03.2025.

     

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    Rechtliche Grundlagen: