Beurlaubung wegen Unternehmensgründung

Studierende, die ein Unternehmen gründen oder gerade gegründet haben (bis 3 Jahre nach Gründung), können aus diesem Grund einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Dieser muss durch eine Bescheinigung des Dezernats Z/FFT nachgewiesen werden.

Die Bescheinigung erhält man über ein Erstgespräch mit der Gründungsberatung von Z/FFT (Anmeldung unter existenzgruendung.fft(at)uni-bamberg.de), in der belastbar die Unternehmensgründung darzulegen ist. Als Diskussionsgrundlage ist ein strukturiertes Ideenpapier, ein bestehender Business-Plan oder alternativ ein Registerauszug nach dem HGB einzureichen.

Vorzulegende Unterlagen:

Der Antrag auf Beurlaubung kann persönlich, auf postalischem Weg oder eingescannt per E-Mail innerhalb der hochschulrechtlich veröffentlichten Fristen in der Studierendenkanzlei gestellt werden.

 

*English Version*

Please note that this is only a translation of the most important information of the German text of the "Business Start"- only the full German version is legally binding.

 

Business Start

Students who start a business can be granted a leave of absence. This has to be proved by a  Commercial Register extract.

Please submit the following documents:

You may submit your request for a leave of absence either in person, in writing to the Registrar´s office or via E-Mail. Please note the deadlines.