BAföG - Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
Nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (abgekürzt BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809) kann jeder deutsche Studierende sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Studierende Förderleistungen verlangen, wenn sie/er das Studium weder allein noch mit Hilfe seiner Unterhaltsverpflichteten finanzieren kann.
Auskünfte über Einzelheiten und Antragstellung erteilen das Studierendenwerk Würzburg und dessen Außenstelle in Bamberg.