FAQs für neue internationale Master Studierende
Untenstehend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Falls Sie jedoch weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.
Informationen über Ihre spezifischen Einreisebestimmungen können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes und deren Navigator finden. Nähere Informationen finden Sie hier.
Allgemeine Informationen über Deutschland finden Sie über die Seiten des Auswärtigen Amtes.
Falls Sie Ihr Visum erst nach Beginn der Vorlesungszeit erhalten, sollten Sie dringend Ihren entsprechenden Ansprechpartner/ Ihre entsprechende Ansprechpartnerin kontaktieren. So kann das weitere Vorgehen geplant werden. Je nachdem wie spät Ihr Visum ausgestellt wird, kann das weitere Vorgehen sehr individuell ausfallen.
Bitte beachten Sie: die Regelstudienzeit vieler Master Studiengänge beträgt vier bis sechs Semester.
Bitte immatrikulieren Sie sich daher nur, wenn Sie bereits wissen, wann Sie Ihr Visum erhalten.
Falls Sie bereits immatrikuliert sind, jedoch noch nicht in Bamberg angekommen sind, werden Ihnen die Semester, die Sie bereits immatrikuliert waren, trotzdem angerechnet. Es ist also nur von Vorteil, wenn Sie sich erst auch dann immatrikulieren.
Falls Sie bereits zeitnah wissen, dass Sie Ihr Visum nicht rechtzeitig erhalten werden, ist es ratsam bei der Studierendenkanzlei nachzufragen, ob Ihre Zulassung auf das nächste Semester verschoben werden kann.
Wenn Sie kein Wohnheimzimmer mehr bekommen und auch kein Zimmer über die gängigen Seiten wie WG-Gesucht, Kleinanzeigen oder Immoscout gefunden haben, können Sie das Welcome Center unter master.welcome-center(at)uni-bamberg.de kontaktieren. Wir können Ihnen kein Zimmer versprechen (!), aber helfen Ihnen gerne bei Rückfragen.
Sie können ein Basiskonto eröffnen, für das sie lediglich eine deutsche, postalische Anschrift benötigen (Familie, Freunde). Genaueres finden Sie hier.
“BAföG”, das Bundesausbildungsförderungsgesetz, ist eine Sozialleistung, die die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten in Deutschland regelt. Genaueres finden Sie hier.
Bei finanziellen Problemen können Sie sich zum Beispiel an die Sozialberatung des Studierendenwerks Würzburg oder an die Konfliktberatung der OFU Bamberg wenden.
Infos der OFU Bamberg zur Krankenversicherung finden Sie hier. In spezifischen Fällen wenden Sie sich bitte an die Beratung der jeweiligen Krankenversicherung.
Eine Haftpflichtversicherung ist in Deutschland generell sehr empfehlenswert, da Sie so bei Schäden nicht mit Ihren eigenen Vermögen haften. Falls Sie aus Versehen kleinere oder größere Schäden anrichten und diese nicht bezahlen können, ist eine Haftpflichtversicherung sehr sinnvoll.
Informationen zum Versicherungsschutz während des Studiums finden Sie hier.
Eine Haftpflichtversicherung können Sie bei gängigen Versicherungen abschließen. Wir empfehlen Ihnen, zuvor die Preise und Leistungen zu vergleichen.
Als geflüchtete Person können Sie sich an die Ansprechpersonen des International Offices unter der Mailadresse refugees.international(at)uni-bamberg.de wenden.
Infos zur Immatrikulation und zum Studium in Bamberg finden Sie auch hier.
Vor der Einreise ist dies schwieriger, Sie werden bei den Orientierungstagen aber Kommiliton:innen treffen. Gruppierungen wie Fachschaften, Uniradio, Unizeitung, usw. bereits zu kontaktieren, kann jedoch schon im Vorfeld sehr hilfreich sein. Hier finden Sie die Onlineauftritte der Fachschaften der vier Fakultäten GuK, SoWi, WIAI und HuWi.
Innerhalb der Universität
Sie können sich bei Fragen unter den Kontaktdaten des Welcome Centers oder während der Sprechzeiten melden (siehe gelbe Kontaktbox rechts).
Für die Gleichstellung gibt es an der OFU Bamberg mehrere Ansprechpersonen. Diskriminierungsfälle jeglicher Art können Sie hier ansprechen.
An der Universität ist Herr Prof. Dr. Jörg Wolstein Beauftragter für die Belange Studierender mit Behinderung und chronischen Erkrankungen. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Weitere Informationen gibt es auf der Website Beauftragte für Studierende mit Behinderung.
Studierende mit Kind können sich an das Familienbüro wenden. Dies ist die zentrale Anlaufstelle für Studierende und Beschäftigte der Universität mit Kind. Hier werden Fragen zur Organisation, Kinderbetreuung, Mutterschutz und weitere interessante Informationen geteilt.
Ja, Sie können Klausuren nachholen. Sie haben für die meisten Modulabschlussprüfungen drei Versuche, bis es zu einer Exmatrikulation kommt. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrem jeweiligen Dozierenden nach, wann ein Nachholtermin möglich ist, oder im Prüfungsamt.
Ob ein zusätzlicher Auslandsaufenthalt für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrem Aufenthaltsrecht ab. Informationen hierzu finden Sie beispielsweise auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Erasmus+ ist ein Stipendium, das Studierende bei einem Auslandsvorhaben in EU-Ländern unterstützt.
Sie können als immatirukulierte:r Student:in Kurse anderer Fakultäten als Gasthörer:in besuchen. Ob diese angerechnet werden können, hängt von Ihrer Prüfungsordnung und dem Prüfungsamt ab.
Um Fachwechsel kümmert sich die Studierendenkanzlei. Bitte bedenken Sie unbedingt, Fachwechsel der Ausländerbehörde zu melden!
Für eine Beurlaubung ist ebenfalls die Studierendenkanzlei zuständig. Bitte melden Sie eine Beurlaubung ebenfalls der Ausländerbehörde.
Außerhalb der Universität
Sie können entweder selbst recherchieren und entsprechend Ihres Aufenthaltstitels einen geeigneten Platz finden oder sich an Ihren jeweiligen Lehrstuhl wenden / auf den Webseiten Ihres entsprechenden Lehrstuhls nachsehen.
Während Ihres Studiums, und wenn Sie eine Arbeitserlaubnis haben, dürfen Sie während der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden wöchentlich arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit können Sie mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten. Alles Weitere, auch zu Themen wie etwa Selbstständigkeit, finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale.
Sie können Kontakte über das Uniradio, Studierendenzeitungen, den Hochschulsport und viele weitere Angebote der OFU Bamberg knüpfen. Scheuen Sie sich außerdem nicht, an Veranstaltungen für Studierende teilzunehmen!
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne direkt an das Welcome Center (siehe gelbe Kontaktbox rechts).
Fragen Sie die Ansprechpersonen Ihres jeweiligen Fachbereichs, Kommiliton:innen und fangen Sie bereits während Ihres Studiums an, sich zu engagieren! Sie können zudem Angebote des Career und International Centers wahrnehmen oder eine Beratung bei der Agentur für Arbeit erhalten.
Antworten auf diese und weitere Fragen zum Aufenthaltsrecht müssen individuell für jeden Fall gefunden werden. Die häufigsten Fragen zum Aufenthaltsrecht werden auf dieser Seite des BMI beantwortet.
Als Alumni können Sie immer in Verbindung mit der OFU Bamberg bleiben und zu Alumni-Veranstaltungen eingeladen werden.