Allgemeine Informationen zum Lehramt an Mittelschulen

1. Aufbau der Ausbildung

Die Ausbildung für ein Lehramt an Mittelschulen vollzieht sich in zwei Abschnitten. Während des ersten Abschnitts, dem Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule, werden theoretische und praktische Kenntnisse vermittelt. Das Studium wird mit der I. Lehramtsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen beendet. Im Anschluss hieran beginnt der zweite Ausbildungsabschnitt, der (zweijährige) schulische Vorbereitungsdienst, der mit der II. Lehramtsprüfung abgeschlossen wird.

2. Studiendauer

Die Regelstudienzeit beträgt grundsätzlich sieben Semester. Das Studium für ein Lehramt an Mittelschulen kann erweitert werden um

  • das Studium einer Fächergruppe der Didaktik der Grundschule,
  • das Studium der Ethik,
  • das Studium eines weiteren Unterrichtsfaches,
  • das Studium des Fachs Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern (§ 117 LPO I) als nachträgliche Erweiterung,
  • das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (für dieses Studium bestehen Zulassungsbeschränkungen; Zulassungsanträge müssen bis spätestens 15. Juli eines Jahres an die Studierendenkanzlei der Universität Bamberg gerichtet werden),
  • das Studium, das zu der Qualifikation der Beratungslehrkraft führt (für dieses Studium bestehen Zulassungsbeschränkungen; Zulassungsanträge müssen bis spätestens 15. Juli eines Jahres an die Studierendenkanzlei der Universität Bamberg gerichtet werden)

Das Studium zur Vorbereitung auf die I. Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen kann an der Universität Bamberg zum Wintersemester und zum Sommersemester begonnen werden. Es bestehen keine Zulassungsbeschränkungen. Ausnahme: für das Erweiterungsfach „Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt“ und das Erweiterungsstudium der Beratungslehrkraft" bestehen Zulassungsbeschränkungen; ein Vergabeverfahren wird nur zu einem Wintersemester durchgeführt (Bewerbungsfristen s. o.). Über das Zulassungsverfahren informiert die Internetseite: www.uni-bamberg.de/studium/interesse/bewerben

3. Bestandteile des Studiums

Das Studium zur Vorbereitung auf die I. Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen gliedert sich in

  1. die Praktika,
  2. das erziehungswissenschaftliche Studium,
  3. das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen,
  4. das Studium eines Unterrichtsfaches.


3.1 Folgende Praktika sind abzuleisten:

Möglichst vor  dem Studium: Orientierungspraktikum (mindestens 3 Wochen in zwei Schularten).

Während des Studiums:

  • pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum,
  • studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum,
  • zusätzliches studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum in der Mittelschule,
  • Betriebspraktikum im Umfang von 8 Wochen.

Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum hat einen Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, die in der Regel im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden sollen. Das studienbegleitende Praktikum findet während eines Semesters einmal jede Woche statt und umfasst mindestens vier Stunden Unterricht. Das zusätzliche studienbegleitende Praktikum hat einen Umfang von wenigstens vier Stunden Unterricht und steht in enger Verbindung zu entsprechenden didaktischen Lehrveranstaltungen. Einzelheiten zu den Praktika in der Mittelschule erfahren Sie im Praktikumsamt für Lehrämter der Universität Bamberg, Luitpoldstraße 19, 96052 Bamberg, Tel.: 0951/863-1954.


3.2 Das erziehungswissenschaftliche Studium soll die angehenden Lehrkräfte auf ihre Aufgaben in der Erziehung und im Unterricht vorbereiten. Insgesamt müssen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung 35 Leistungspunkte (LP) im erziehungswissenschaftlichen Studium nachgewiesen werden. Dazu gehören Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik, Psychologie, Interdisziplinäre Erziehungswissenschaft. Hinzu kommen 8 LP im Bereich Gesellschaftswissenschaften und Theologie bzw. Philosophie.


3.3 Im Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule lernen die Studierenden Inhalte und Methoden der Fachwissenschaften im Hinblick auf den Lehrplan der Mittelschule auszuwählen, Fragen der Unter­richtsdurchführung zu klären und erste praktische Erfahrungen zu reflektieren. Diesem Ziel dienen neben den oben erwähnten Praktika auch die Teilnahme an Lehrveranstaltungen in drei Didaktikfächern. Dazu kommt noch das Fach Mittelschulpädagogik und -didaktik.

Die drei Didaktikfächer setzen sich folgendermaßen zusammen:

  1. Deutsch oder Mathematik
  2. Ein Fach aus dem Fächerangebot: Beruf & Wirtschaft oder Biologie oder Chemie oder Deutsch oder Deutsch als Zweitsprache oder Englisch oder Geographie oder Geschichte oder Mathematik oder Politik & Gesellschaft.
  3. Musik, Kunst, Sport, Evang. Religionslehre oder Kath. Religionslehre

Für das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule sind insgesamt mindestens 72 Leistungspunkte (LP) vorgesehen. Auf die drei gleichwertigen Didaktikfächer entfallen jeweils 22 LP. Im Fach Mittelschulpädagogik und –didaktik sind 6 LP zu absolvieren. Es gilt einschränkend: Kein Fach darf zweimal gewählt werden. Insofern darf auch keines der gewählten Didaktikfächer mit dem gewählten Unterrichts­fach (3.3) identisch sein. Wird als Unterrichtsfach Deutsch gewählt, kann innerhalb der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule nicht das Fach Deutsch als Zweitsprache gewählt werden. Wird als Unterrichtsfach Deutsch gewählt, kann innerhalb der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule als Didaktikfach auch ein Fach aus der Auflistung unter 2. im Punkt 3.3 gewählt werden.


3.4 Im Rahmen des Studiums zur Vorbereitung auf die I. Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen kann an der Universität Bamberg als Unterrichtsfach

  • Beruf und Wirtschaft
  • Deutsch
  • Englisch
  • Evangelische Religionslehre
  • Geographie
  • Geschichte
  • Katholische Religionslehre
  • Kunst
  • Musik
  • Politik und Gesellschaft

studiert werden.

Als Ersatz für das Unterrichtsfach kann auch das Erweiterungsfach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt gewählt werden. Da dieses Fach zulassungsbeschränkt ist und nur zum Wintersemester ein Vergabeverfahren stattfindet, müssen sich Interessierte von Mitte Mai bis 15. Juli (= Ausschlussfrist!) bei der Studierendenkanzlei der Universität Bamberg um einen Studienplatz bewerben.

Für das Studium des Unterrichtsfaches sind insgesamt 66 Leistungspunkte vorgesehen, von denen 12 LP auf die Fachdidaktik, 54 LP auf das Fachstudium entfallen. Einzelheiten ergeben sich aus den Informationen über das Studium dieser Fächer.  


3.5 Zusätzliche Leistungsanforderungen (§ 38 LPO I)
Bei der Meldung zum I. Staatsexamen sind zusätzlich folgende Leistungen nachzuweisen:

  • Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch (Nachweis auf der Stufe B2 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen).

    Fehlende Sprachkenntnisse können im Laufe des Studiums nachgeholt werden. Informationen hierzu erhalten Sie im Sprachenzentrum: www.uni-bamberg.de/sz/

  • Basisqualifikation in Sport, wenn Sport nicht in den Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule gewählt wird.
  • Basisqualifikation Berufsorientierung (nachzuweisen von Studierenden aller Unterrichtsfächer, mit Ausnahme von Studierenden des Unterrichtsfaches Beruf und Wirtschaft).
  • In einzelnen Unterrichtsfächern sind Fremd­sprachenkenntnisse nachzuweisen.

4. Zulassung zum Studium

4.1 Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums zur Vorbereitung auf die I. Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen ist die allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife (nicht: Fachhochschulreife!).

4.2 Wird Kunst oder Musik als Unterrichtsfach (3.4) gewählt, so muss eine Eignungsprüfung absolviert werden, die nur jeweils im Sommer eines Jahres stattfindet, zu der man sich gesondert anmelden muss (Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Fächer). Werden Kunst oder Musik im Rahmen des Studiums der Didaktiken einer Fächergruppe (vgl. 3.3) gewählt, ist das Ablegen dieser Eignungsprüfung nicht erforderlich.

5. Wechsel des Bundeslandes

Da Lehramtsexamina zwischen den Bundesländern vielfach nur bedingt gegenseitig anerkannt werden, empfiehlt es sich, die I. und II. Staatsprüfung in dem Bundesland abzulegen, in dem eine Lehrtätigkeit angestrebt wird.

Für alle Personen, die den Studienort und Studiengang wechseln wollen, gilt: Bitte informieren Sie sich bei der Zentralen Studienberatung. Weitere Auskünfte über die Möglichkeit der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und der u.U. damit verbunden Einstufung in ein entsprechendes Fachsemester erteilt der zuständige Prüfungsausschussvorsitzende für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Bamberg.
www.uni-bamberg.de/lehrerbildung/studierende/studienkontext/pruefungswesen/

6. Informationen

6.1 Grundlage für das Studium zur Vorbereitung auf die I. Staatsprüfung (u.a. Inhalte des Studiums, erforderliche Leistungsnachweise) ist die Lehramtsprüfungsordnung (LPO I) für Bayern in der jeweils geltenden Fassung. Die LPO I kann zusammen mit dem Bayerischen Lehrerbildungsgesetz im Buchhandel bezogen werden. 


6.2 In der  Studien- und Prüfungsordnung sind die rechtlichen Grundlagen für das Lehramtsstudium an der Otto-Friedrich-Universität Universität Bamberg konkretisiert.


6.3 Im Modulhandbuch sind detaillierte Beschreibungen der Lehrveranstaltungen für das Lehramtsstudium an der Otto-Friedrich-Universität zu finden.


6.4 Weitere Auskünfte über das Studium zur Vorbereitung auf die I. Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen erteilt die Fachstudienberatung:
Dr. Alexander Wiernik                                                         
Markusplatz 3/Raum 00.21                                                       
96047 Bamberg                                                                           
Telefon: 0951/863-3059                                                            
E-Mail: alexander.wiernik(at)uni-bamberg.de

Mittelschulbotschafterin:
Verena Meyer, Lin
Luitpoldstraße 19/Raum 03.04
96052 Bamberg
Telefon: 0951/863-1046
E-Mail: verena.meyer(at)uni-bamberg.de


6.5 Für ausländische Studieninteressierte, die ihre Schul- und gegebenenfalls Hochschulausbildung im Ausland erworben haben, gelten bei einer Bewerbung um einen Studienplatz in einem grundständigen Studiengang (Lehramt) gesonderte Be­stimmungen. Informationen hierüber erhalten Sie bei folgender Stelle:

International Office, Kapuzinerstraße 25, 96047 Bamberg
Tel.: + 49(0951) – 863 – 1051
Fax: + 49(0951) – 863 – 1054
E-Mail: bachelor.international(at)uni-bamberg.de
Homepage: www.uni-bamberg.de/international-office/