Russisch - Lehramt an Gymnasien
Art des Studiums | Russisch als Unterrichtsfach |
Gegenstand des Fachs
| Das Erlernen slawischer Sprachen, ihrer Struktur und Geschichte, das Studium wichtiger Werke ihrer Literatur und Volksdichtung vor dem Hintergrund der jeweiligen politischen Geschichte und Kulturgeschichte ermöglichen eine erfolgreiche und friedliche Zusammenarbeit mit den Staaten des slavischen Sprachraums. Die Vermittlung dieser Kompetenzen setzt sich das Fach Slavistik nicht zuletzt aufgrund der vielfältigen geschichtlichen und kulturellen Verflechtungen zwischen Deutschland und diversen slavischen Ländern zum Ziel. Die Slavistik (früher: Slavische Philologie) hat also die Sprachen und Literaturen, die Volksdichtung früherer Epochen sowie die medienübergreifenden Erscheinungsformen kultureller Überlieferung (Film, Radio, Fernsehen, o.Ä.) zum Gegenstand. Das Studium des Fachs "Russisch" für Lehramt an Gymnasien umfasst dabei die Bereiche Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Landeskunde/Kulturwissenschaft, Sprachpraxis sowie Fachdidaktik. |
Berufs- und Tätigkeitsfelder | Das mit der Ersten Lehramtsprüfung (Staatsexamen) abzuschließende Studium ist Voraussetzung für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an Gymnasien und die spätere Einstellung im öffentlichen und privaten Schulwesen. |
Studienaufbau | modulare Studienstruktur mit Erster Lehramtsprüfung (Staatsexamen) |
vorgeschriebene Praktika | ein achtwöchiges Betriebspraktikum, ein dreiwöchiges Orientierungspraktikum, ein studienbegleitendes pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum im Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, sowie ein einsemestriges studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum in einem der gewählten Unterrichtsfächer. |
Auslandsstudium | Auslandsaufenthalte sind an zahlreichen europäischen und außereuropäischen Hochschulen möglich. Weiterführende Informationen zu Austauschprogrammen finden Sie beim International Office. |
Regelstudienzeit | 9 Semester |
Studienbeginn | zum Wintersemester und Sommersemester möglich |
Fremdsprachenkenntnisse | Zur Zulassung zur Ersten Staatsprüfung müssen gesicherte Kenntnisse auf dem Niveau B1 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" in einer weiteren Fremdsprache nachgewiesen werden. |
Zulassungsbeschränkung | nein |
besondere | keine |
Einschreibung | |
Fachstudienberatung | |
Fachschaft / Referat für Lehrerinnen- und Lehrerbildung des Fachschaftenrates | Referat für Lehrerinnen- und Lehrerbildung des Fachschaftenrates |
Studien- und Prüfungsordnungen | zu den Studien- und Prüfungsordnungen zur LPO I vom 13.03.2008: |
Modulhandbuch | zum Modulhandbuch |
Vorlesungsverzeichnis | |
Allgemeine Informationen |