Katholische Religionslehre - Lehramt an Gymnasien
Art des Studiums | Katholische Religionslehre als Unterrichtsfach |
Gegenstand des Fachs
| Das Studium der Theologie umfasst folgende vier Fachgebiete mit ihren zugeordneten Fächern: Biblische Theologie (Analyse der Entstehung der biblischen Schriften und Reflexion ihrer theologischen Aussagen), Historische Theologie (Geschichte des Christentums von den Anfängen bis zur Gegenwart), Systematische Theologie (Reflexion der christlichen Überlieferung in ihrem sozio-kulturellen Kontext und bezüglich ihrer Relevanz für heute) sowie Praktische Theologie (Praxis des christlichen Glaubens und religiösen Lernens und die Frage nach der Kommunikation in heutige Lebenszusammenhänge hinein). Ziel des Theologiestudiums ist es, die wissenschaftlichen Voraussetzungen für eine zeit- und sachgemäße Auseinandersetzung mit heutigen Lebensfragen aus christlicher Perspektive zu schaffen. |
Berufs- und Tätigkeitsfelder | Das mit der Ersten Lehramtsprüfung (Staatsexamen) abzuschließende Studium ist Voraussetzung für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an Gymnasien und die spätere Einstellung im öffentlichen und privaten Schulwesen. |
Studienaufbau | modulare Studienstruktur mit Erster Lehramtsprüfung (Staatsexamen) |
vorgeschriebene Praktika | ein achtwöchiges Betriebspraktikum, ein dreiwöchiges Orientierungspraktikum, ein studienbegleitendes pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum im Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden sowie ein einsemestriges studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum in einem der beiden gewählten Unterrichtsfächer, wobei empfohlen wird, das Praktikum im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre zu absolvieren |
Auslandsstudium | Auslandsaufenthalte sind an zahlreichen europäischen und außereuropäischen Hochschulen möglich. Weiterführende Informationen zu Austauschprogrammen finden Sie beim International Office. |
Regelstudienzeit | 9 Semester |
Studienbeginn | zum Wintersemester und Sommersemester möglich |
Fremdsprachenkenntnisse | Zur Zulassung zur Ersten Staatsprüfung müssen ausreichende Kenntnisse in Altgriechisch und Latein nachgewiesen werden. |
Zulassungsbeschränkung | nein |
besondere | keine |
Einschreibung | |
Fachstudienberatung | |
Fachschaft / Referat für Lehrerinnen- und Lehrerbildung des Fachschaftenrates | Referat für Lehrerinnen- und Lehrerbildung des Fachschaftenrates |
Studien- und Prüfungsordnungen | zu den Studien- und Prüfungsordnungen zur LPO I vom 13.03.2008: |
Modulhandbuch | zum Modulhandbuch |
Vorlesungsverzeichnis | |
Allgemeine Informationen |