Allgemeine Informationen zum Lehramt an Grundschulen

1. Aufbau der Ausbildung

Die Ausbildung für das Lehramt an Grundschulen ist in zwei Abschnitte eingeteilt: in das Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule und in den zweijährigen Vorbereitungsdienst, der sich an das mit der I. Staatsprüfung beendete Studium anschließt.

2. Studiendauer und Umfang

Die Regelstudienzeit für das Lehramt an Grundschulen beträgt grundsätzlich sieben Semester. Es umfasst

  • das erziehungswissenschaftliche Studium,
  • das Studium eines Unterrichtsfaches,
  • das Studium der Didaktik der Grundschule.

3. Praktika

Während des Studiums bzw. zuvor sind Praktika abzuleisten, und zwar jeweils ein:

  1. Orientierungspraktikum (mindestens 3 Wochen in zwei Schularten) möglichst vor Beginn des Studiums,
  2. ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum,
  3. ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum,
  4. ein zusätzliches, einsemestriges studienbegleitendes Praktikum in der Grundschule (Theorie-Praxis-Modul),
  5. ein Betriebspraktikum von acht Wochen Dauer.

Weitere Informationen zur Durchführung der lehramtsbezogenen Praktika finden Sie im Internetangebot des Praktikumsamtes:
www.uni-bamberg.de/praktikumsamt/

4. Das erziehungswissenschaftliche Studium

Das erziehungswissenschaftliche Studium soll die wissenschaftlichen Grundlagen für die professionellen Kompetenzen des Berufes einer Lehrerin bzw. eines Lehrers legen. Es umfasst

  • Allgemeine Pädagogik/Schulpädagogik
  • Psychologie
  • Interdisziplinäre Erziehungswissenschaft
  • Politikwissenschaft oder Soziologie oder Europäische Ethnologie oder Kulturelle Bildung
  • evangelische bzw. katholische Theologie oder Philosophie

In der Allgemeinen Pädagogik werden 8 Leistungspunkte, in der Schulpädagogik 8 Leistungspunkte, in der Psychologie 12 Leistungspunkte und in der Interdisziplinären Erziehungswissenschaft 7 Leistungspunkte erworben.
Zudem müssen 8 Leistungspunkte aus den Bereichen Gesellschaftswissenschaften (Politikwissenschaft oder Soziologie oder Europäische Ethnologie oder Kulturelle Bildung) und dem Bereich Theologie bzw. Philosophie erbracht werden, davon mindestens 3 Leistungspunkte aus dem Bereich Theologie bzw. Philosophie.
Wenn Evangelische oder Katholische Religionslehre als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach gewählt wurden, müssen mindestens 5 Leistungspunkte aus dem Bereich Evangelische oder Katholische Theologie erworben werden.

5. Unterrichtsfächer

Im Rahmen des Studiums für ein Lehramt an Grundschulen wird ein Unterrichtsfach studiert einschließlich seiner fachwissenschaftlichen Grundlagen. Aus den folgenden an der Universität Bamberg angebotenen Unterrichtsfächern ist ein Fach zu wählen:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Evangelische Religionslehre 
  • Geographie
  • Geschichte
  • Katholische Religionslehre
  • Kunst
  • Musik
  • Politik und Gesellschaft

Näheres über die einzelnen Fächer (z.B. geforderte Fremdsprachenkenntnisse) enthalten die jeweiligen Fachinformationen.

6. Grundschulpädagogik

Wichtigster Bestandteil des Studiums der Didaktik der Grundschule ist das Studium der Grundschulpädagogik, der Didaktik des Schriftspracherwerbs und der Didaktik des Sachunterrichts. Darüber hinaus sind noch drei „Didaktikfächer“ (d.h. das Studium ist auf die fachdidaktischen Fragen konzentriert) zu studieren:

Deutsch und Mathematik und wahlweise: Kunst oder Musik oder Sport

Das gewählte Unterrichtsfach (siehe 5.) darf sich nicht mit einem Didaktikfach überschneiden. Wird, z. B., Deutsch als Unterrichtsfach (siehe 5.) gewählt, darf Deutsch als Didaktikfach nicht genommen werden.

Wenn das Unterrichtsfach (siehe 5.) Deutsch gewählt wurde, muss das Didaktikfach Deutsch ersetzt werden durch eines der folgenden Didaktikfächer:

  • Biologie           
  • Chemie
  • Didaktik des Deutschen als Zweitsprache
  • Evangelische Religionslehre 
  • Geographie
  • Geschichte
  • Katholische Religionslehre
  • Politik und Gesellschaft

Wenn als Unterrichtsfach (siehe 5.) Musik oder Kunst gewählt wurde, muss das Didaktikfach Musik oder Kunst ersetzt werden durch eines der folgenden Didaktikfächer:

  • Biologie
  • Chemie
  • Didaktik des Deutschen als Zweitsprache
  • Evangelische Religionslehre
  • Geographie
  • Geschichte
  • Katholische Religionslehre
  • Kunst (wenn Musik als Unterrichtsfach gewählt wurde) oder
  • Musik (wenn Kunst als Unterrichtsfach gewählt wurde)
  • Sport
  • Politik und Gesellschaft

7. Zulassung zum Studium und Studienbeginn

Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums für das Lehramt an Grundschulen ist die allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife (nicht: Fachhochschulreife!) bzw. der entsprechende Hochschulzugang. Das Studium für ein Lehramt an Grundschulen kann nur zu einem Wintersemester aufgenommen werden. Der Studiengang ist zulassungsfrei. Alle Informationen zur Einschreibung finden Sie unter: https://www.uni-bamberg.de/studium/interesse/einschreiben/

8. Eignungsprüfung

Wird Kunst oder Musik als Unterrichtsfach gewählt, so muss eine Eignungsprüfung absolviert werden, die nur jeweils im Sommer eines Jahres stattfindet, zu der man sich gesondert anmeldem muss (Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Fächer). Wird Kunst oder Musik dagegen als Didaktikfach der Grundschule (s. 6.) gewählt, ist für die Aufnahme des Studiums keine vorherige Eignungsprüfung erforderlich.

9. Basisqualifikation

In den Bereichen Kunst, Musik und Sport müssen jeweils im Studium Basisqualifikationen erworben werden, sofern das jeweilige Fach nicht als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach gewählt wurde.

10. Fremdsprachliche Qualifikation

Wird Englisch nicht als Unterrichtsfach gewählt, muss bis zum Ende des Studiums der Nachweis einer fremdsprachlichen Qualifikation in Englisch erbracht werden (auf dem Niveau B2 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“).

Fehlende Sprachkenntnisse können im Laufe des Studiums nachgeholt werden. Informationen hierzu erhalten Sie im Sprachenzentrum:

www.uni-bamberg.de/sz

11. Erweiterung des Studiums

Das Studium für ein Lehramt an Grundschulen kann erweitert werden durch

  • das Studium eines weiteren Unterrichtsfaches (s. 5.) oder Ethik,
  • das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule,
  • das Studium, das zu der pädagogischen Qualifikation der Beratungslehrkraft führt (dieses Erweiterungsstudium ist zulassungsbeschränkt, Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich, Bewerbung bis zum 15. Juli eines Jahres),
  • das Studium des Fachs Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern (§ 117 LPO I) als nachträgliche Erweiterung,
  • das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt. Aufgrund des Umfanges dieses Studiums entfällt das Unterrichtsfach (siehe 5.).

Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ist zulassungsbeschränkt. Ein Studienbeginn ist nur zu einem Wintersemester möglich. Die Bewerbungsfrist für ein Wintersemester ist jeweils der 15. Juli eines Jahres. Anträge auf Zuteilung eines Studienplatzes sind form- und fristgebunden. Eine Bewerbung ist nur online möglich. Der Zugang ist unter www.uni-bamberg.de/studium/interesse/bewerben/  während des Bewerbungszeitraumes freigeschaltet. Näheres über das Studium der Schulpsychologie enthält die entsprechende Fachinformationsseite im Internet. Grundlage für das Studium zur Vorbereitung auf die I. Staatsprüfung ist die Lehramtsprüfungsordnung I (Inhalte des Studiums, Leistungsnachweise während des Studiums) des Bayerischen Kultusministeriums.

12. Fachstudienberatung

Fachstudienberatung (Allgemeiner Aufbau des Studium; Schwerpunkt „Grundschulpädagogik“):

Dr. Bettina König
Markusstraße 8a/Gebäude 2, Raum 03.22
96047 Bamberg
Telefon: 0951/863-1835
E-Mail: fachstudienberatung.grundschulpaed[at]uni-bamberg.de

Bei speziellen Fragen zu einzelnen Unterrichts- bzw. Didaktikfächern wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Fachstudienberatungen dieser Fächer.
Zu speziellen Fragen wegen der Praktika wenden Sie sich bitte an das
Praktikumsamt für Lehrämter
Luitpoldstraße 19
96052 Bamberg
Telefon: 0951/863-1954

13. Wechsel des Bundeslandes

Da Lehramtsexamina zwischen den Bundesländern u. U. nur bedingt gegenseitig anerkannt werden, empfiehlt es sich, die I. und II. Lehramtsprüfung in dem Bundesland abzulegen, in dem eine Lehrtätigkeit angestrebt wird.

Für alle Personen, die den Studienort- und Studiengang wechseln wollen, gilt: Bitte informieren Sie sich bei der Zentralen Studienberatung. Weitere Auskünfte über die Möglichkeit der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und der u.U. damit verbunden Einstufung in ein entsprechendes Fachsemester erteilt der zuständige Prüfungsausschussvorsitzende für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Bamberg.
www.uni-bamberg.de/lehrerbildung/studierende/studienkontext/pruefungswesen/

14. Hinweise für ausländische Studieninteressierte

Für ausländische Studieninteressierte, die ihre Schul- und gegebenenfalls Hochschulausbildung im Ausland erworben haben, gelten bei einer Bewerbung um einen Studienplatz in einem grundständigen Studiengang (Lehramt) gesonderte Bestimmungen. Informationen hierüber erhalten Sie bei folgender Stelle:

International Office
Kapuzinerstraße 25
96047 Bamberg
Telefon: +49 (0)951-863-1051
Fax: +49 (0)951-863-1054
E-Mail: bachelor.international(at)uni-bamberg.de
Homepage: www.uni-bamberg.de/international-office/