Das Deutschlandstipendium an der Universität Bamberg
Das Deutschlandstipendium ist ein nationales Stipendienprogramm, das im Jahr 2011 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ins Leben gerufen wurde. Es fördert exzellente Studierende aller Nationalitäten an deutschen Universitäten und Hochschulen.
Studierende und Studieninteressierte können sich einmal jährlich um ein Deutschlandstipendium an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg bewerben. Die Förderung beträgt monatlich 300 Euro und wird zur einen Hälfte vom BMBF und zur anderen von privaten Förderern (z.B. Unternehmen, Stiftungen, Vereinen oder Einzelpersonen) finanziert.
Das Deutschlandstipendium wird zunächst grundsätzlich für zwei Semester gewährt und umfasst maximal die Regelstudienzeit. Die Förderung greift auch bei einem Studienaufenthalt im fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt.
Einen Rechtsanspruch auf das Deutschlandstipendium besteht nicht. Über die Vergabe entscheidet die Universität Bamberg innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen.
Für das Bewerbungsverfahren des Deutschlandstipendiums an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg ist die Studierendenkanzlei zuständig. Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen zum Bewerbungsprozess aufmerksam durch. Falls Sie noch Fragen zum Bewerbungsprozess haben sollten, wenden Sie sich gerne an uns!
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular!
Bewerbung um ein Deutschlandstipendium
Bewerben können Sie alle Studierenden, die zum Wintersemester in einem Bachelor-, Master- oder Lehramtsstudiengang an der Universität Bamberg immatrikuliert sind oder beabsichtigen das Studium aufzunehmen. Promotionsstudierende können leider nicht durch das Deutschlandstipendium gefördert werden.
Die Bewerbung ist nur innerhalb der individuellen Regelstudienzeit (unter Anrechnung der "Coronasemester") möglich. Eine Beurlaubung ist nur zulässig, wenn ein fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt vorliegt.
Es gibt in der Regel mehr fachgebundene als freie Stipendien. Unter Umständen kann die Chance für Bewerberbende bestimmter Fachrichtungen deshalb höher sein. Die fachgebundenen Stipendien werden jeweils zu Beginn der Bewerbungsphase mitgeteilt, ebenso wie die Gesamtanzahl aller zur Verfügung stehenden Stipendien.
Einzureichende Unterlagen
Zu einer vollständigen Bewerbung gehören:
- Immatrikulationsbescheinigung, bzw. Kopie des Zulassungs- oder Zugangsbescheides für das Wintersemester 2024/25 soweit vorhanden
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben im Umfang von ein bis zwei Seiten (Zeilenabstand 1,5,). Das Schreiben enthält einen ordentlichen Briefkopf sowie eine Anrede (hier: "Sehr geehrte Damen und Herren"), verfügt über mehrere gegliederte Absätze, die Ihre Motivation und ggf. Ihre persönliche Situation darlegen, und endet mit einer Grußformel sowie mit Ihrer Unterschrift. Falls Sie sich auf ehrenamtliches Engagement beziehen, beachten Sie bitte unbedingt, dass die Tätigkeiten durch entsprechende Nachweise gedeckt sind (siehe Punkt 6). Seien Sie ehrlich, übertreiben Sie nicht.
- Hochschulzugangsberechtigung: Abitur, Fachabitur, Abschluss Berufsausbildung, ggf. Arbeitszeugnis
- Leistungsnachweise über bisher erbrachte Studienleistungen. Bei Bewerbenden eines Masterstudiengangs Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss, sofern bereits vorhanden
- Nachweise über anzuerkennendes außerschulisches oder außeruniversitäres Engagement, Praktikums- und Arbeitszeugnisse. Pflichtpraktika können angegeben werden, sind aber als solche zu kennzeichnen.
Speichern Sie Ihre Unterlagen einzeln als PDF ab und benennen Sie diese wie folgt: Nachname_Vorname_Bezeichnung.pdf
Weiterförderung
Wenn Sie gefördert werden und auch im kommenden Förderzeitraum gefördert werden möchten, reichen Sie bitte einen Antrag auf Weiterförderung ein. Weitere Unterlagen sind nicht notwendig.
Auswahlverfahren
Alle eingehenden Bewerbugen werden von einer Kommission begutachtet. Neben sehr guten Leistungen finden auch der persönliche Werdegang, Bildungsherkunft, besondere persönliche oder familiäre Umstände, außerschulisches oder außerfachliches Engagement, besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise Berücksichtigung. Die Kommission schlägt geeignete Bewerberinnen und Bewerber der Universitätsleitung vor. Diese wählt daraufhin die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus.
Benachrichtigung und Bescheidversand
Die Studierendenkanzlei informiert unverzüglich über die Entscheidungen der Universitätsleitung (voraussichtlich Mitte November) per Post. Alle ausgewählen Studierenden werden vorab per E-Mail gefragt, ob das Stipendium angenommen wird. Ist dies der Fall, erhalten sie einen schriftlichen Bescheid, ebenfalls durch die Studierendenkanzlei. Die Auszahlung des Stipendiums beginnt danach, rückwirkend zum 1. Oktober.
- Stipendienfeiern & ideelles Förderprorgramm
- Rechtliche Grundlagen
- Kontakt & weiterführende Informationen
Stipendienfeier
Im Januar erfolgt die Übergabe der Stipendien im feierlichen Rahmen, bei der auch die Zusammenführung mit Ihrer Förderin oder Ihrem Förderer erfolgt. Die jeweils gastgebende Fakultät bereitet zu dieser Gelegenheit ein Programm vor und bietet allen Gästen einen Einblick in aktuelle Forschungsthemen. Zu den Berichten der vergangenen Stipendienfeiern gelangen Sie hier.
Ideelles Förderprogramm
Die Stipendienfeier ist auch der Startpunkt für das ideelle Förderprogramm des Deutschlandstipendiums. Dabei steht der Austausch zwischen Fördernden und Geförderten im Vordergrund. Zu den Berichten über die Aktivitäten gelangen Sie hier.
Hier finden Sie die rechtliche Grundlagen für das Deutschlandstipendium: das Stipendiengesetz (StipG), die Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipV) und die Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Des Weiteren finden Sie hier auch die Stipendienprogramm-Höchstgrenzen-Verodnung (StipHV)