Oskar-Karl-Forster-Stipendium
Der Universität Bamberg stehen jährlich Mittel aus der Oskar-Karl-Forster-Stiftung zur Verfügung. Aus diesen Mitteln können an Studierende der Otto-Friedrich-Universität Bamberg einmalige Beihilfen zur Beschaffung von Büchern und anderen Lernmitteln gewährt werden.
Umfang der Beihilfe und Voraussetzungen
Der Umfang der Beihilfe beträgt mindestens 100 und höchstens 500 Euro. Sie kann einmal gewährt werden. Die Vergabe der Stipendien erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.
Die Gewährung einer Beihilfe erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Antragsteller muss Anspruch auf BAföG haben sowie
- mindestens im zweiten Fachsemester an der Universität Bamberg studieren.
Antragstellung
Das Stipendium müssen Sie schriftlich beantragen (Download im PDF-Format)(359.4 KB)
Dem ausgefüllten Antrag müssen eine Kopie des aktuellen BAföG-Bescheids sowie die aktuelle Studienbescheinigung beigefügt sein.
Ferner muss auf dem Antrag die Zweckmäßigkeit der geplanten Anschaffungen und ein bisher ordnungsgemäß abgeleistetes Studium durch ein*n Dozierenden bestätigt werden. Diese Bestätigung kann entweder auf dem Antrag durch Unterschrift erfolgen oder durch eine formlose E-Mail des*der Dozierenden an die Studierendenkanzlei.
Die Stipendienleistungen müssen Sie dann innerhalb der im Bewilligungsbescheid festgesetzten Frist zweckentsprechend verwenden und dies durch Vorlage der Quittungen nachweisen.
Wichtig: Bitte warten Sie nach Einreichung des Antrages auf jeden Fall die Rückmeldung durch die Studierendenkanzlei ab. Kaufen Sie keine Bücher vorab!