Antrag auf Nachkorrektur von Klausuren im Fach Statistik und Ökonometrie
Studierende, die – nach der vom Prüfungsamt organisierten Einsichtnahme in ihre Klausur im Fach Statistik und Ökonometrie – begründete Einwände gegen die Korrektur dieser Klausur haben, können einen formlosen Antrag auf Nachkorrektur stellen.
Begründete Fälle sind z.B.
- falsch addierte Gesamtpunktzahl
- nicht korrigierte Teilaufgabe
- inhaltlich falsche Korrektur
Wenn Sie eine Nachkorrektur beantragen möchten, senden Sie bitte innerhalb einer Frist von drei Wochen nach der Einsichtnahme eine Email an unser Sekretariat.
Die Email muss folgende Angaben enthalten:
- Klausur
- Name
- Matrikelnummer
- Begründung des Antrags
Wir fordern Ihre Klausur beim Prüfungsamt an und überprüfen die Korrektheit. Bitte beachten Sie, dass bis zur Nachkorrektur und anschließenden Benachrichtigung über das Ergebnis der Nachkorrektur mindestens 2 Wochen notwendig sind.
Sie werden von uns, sobald die Korrektur erfolgt ist, davon unter der von Ihnen in Ihrem Antrag angegebenen Emailadresse in Kenntnis gesetzt.