Schwimmen - Ausgabe und Rückgabe von Chipkarten (Bambados)
Für alle Studierende der Schwimmausbildung gilt folgende Regelung:
- Die Chipkarten können im vorher angekündigten Zeitraum im Sekretariat des Sportzentrums zu den offiziellen Öffnungszeiten gegen Hinterlegung eines Pfandes in Höhe von 25,00 € abgeholt werden.
- Die Chipkarten sind bis Ende des aktuellen Semesters (und zusätzlich für die sportpraktische Schwimmprüfung) freigeschaltet. Die Chipkarten können ausschließlich zu den Lehrveranstaltungen genutzt werden. Außerhalb der Lehrveranstaltung verlieren sie ihre Gültigkeit.
- Bei Ausfall einer Lehrveranstaltung oder an Feiertagen sind die Chipkarten ebenfalls nicht gültig.
- Achtung! Die Chipkarten sind registriert. Die Nutzung kann jederzeit von Mitarbeiteren des Bambados überprüft und ans Sportzentrum gemeldet werden! Bei widerrechtlicher Nutzung werden die anfallenden Gebühren dem Nutzer in Rechnung gestellt!
- Ohne Chipkarte muss der Eintritt selbst bezahlt werden und wird nicht rückwirkend vom Sportzentrum erstattet!
- Die Rückgabe aller Chipkarten und die Rückzahlung in Höhe von 25 € erfolgt im Sekretariat des Sportzentrums.
Vorgehensweise bei Sportverletzungen oder Sportunfällen
Vorgehensweise bei Sportverletzungen oder Sportunfällen im Allgemeinen Hochschulsport oder während der Ausbildungsstunden:
- Bitte sofort beim Referat II/1 Studierendenkanzlei melden unter der E-Mail-Adresse: studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de
- Fragebogen zum Unfallhergang oder Verletzungen ausfüllen.
- Bei Veranstaltungen im Allgemeinen Hochschulsport sollte der Übungsleiter als Zeuge angegeben werden, bei den Ausbildungsveranstaltungen der Dozent.