Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule in Deutschland oder im Ausland erbracht wurden, können angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Prüfungsanforderungen mit den Anforderungen des jeweiligen Studiengangs gleichwertig sind.
Die Formulare zur Anerkennung von Leistungen finden Sie nachfolgend:
Für Bachelor
Für Master
Für das Nebenfach-Soziologie