Einbringung politikwissenschaftlicher Leistungen in andere Studiengänge

 

Studierende aus anderen Studiengängen, die politikwissenschaftliche Leistungen in ihre Studiengänge gemäß der für sie geltenden Prüfungs- und Studienordnung einbringen können, dürfen ein Modul nur einmal einbringen.

 

Für diese Studierenden gelten die gleichen Beschränkungen wie für die Studierenden der politikwissenschaftlichen Studiengänge: es ist nicht möglich, Veranstaltungen mit dem gleichen Katalogtitel im Modulhandbuch Politikwissenschaft zweimal zu belegen. Dies gilt auch dann, wenn der Veranstaltungstitel sich unterscheidet.