Interne Projektförderung für das Haushaltsjahr 2025
Anträge auf Projektförderung im Rahmen der Internen Forschungsförderung der Universität Bamberg für das Haushaltsjahr 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Forschende,
mit diesem Schreiben wird das Verfahren zur „Internen Projektförderung“ der Universität Bamberg für das Haushaltsjahr 2025 eröffnet. Als Abgabefrist für Ihre Projektanträge wird der 20.11.2024, 12:00 Uhr, festgesetzt.
Antragsberechtigt sind neben Professorinnen und Professoren auch habilitierte und promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch aus Studienzuschüssen finanziert sein können. Nicht promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Beschäftigte aus Drittmitteln können auch als Erstantragstellerinnen und Erstantragsteller auftreten, aber immer gemeinsam mit der zuständigen Professorin bzw. dem zuständigen Professor. Bitte beachten Sie hierzu unsere ausführlichen Hinweise unter den FAQs – 2. Antragsberechtigung (hier: Unterpunkte 1-4).
Besonders hinweisen möchten wir Sie auf folgende Antragsvarianten:
- Gender-Bonus: Vorbereitungsprojekte, Regelprojekte oder fres©h-Projekte, die sich mit Themen der Geschlechtergerechtigkeit befassen oder in denen eine Gender-Dimension von zentraler Bedeutung ist, sind willkommen und können auf Antrag mit einer um 500,- € erhöhten Maximalfördersumme unterstützt werden. Seit der "Sommerrunde 2024" gilt dies auch für Forschungskolloquien, wobei ein Bonus von bis zu 300,- € möglich ist.
Bei allen Instrumenten der Internen Projektförderung soll Voraussetzung für die Gewährung des Gender-Bonus sein, dass Genderfragen einen Schwerpunkt des Projektes bzw. des Forschungskolloquiums darstellen. - Geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können sich seit dem Haushaltsjahr 2023 um Mittel für Vorbereitungsprojekte bewerben. Voraussetzung ist, dass für einen derartigen FNK-Antrag eine Kooperationspartnerin bzw. ein Kooperationspartner aus der Universität Bamberg feststeht, die bzw. der für das Projekt im haushaltsrechtlichen Sinn verantwortlich ist (im Antrag als mitantragstellende Person). Die betreuende Professorin bzw. der betreuende Professor muss im Rahmen des Antrags gegenüber der FNK plausibel darlegen, warum die relevante Person aus ihrer bzw. seiner Sicht als geflüchtet anzusehen ist und inwiefern das Vorhaben inhaltlich an der Universität Bamberg anschlussfähig ist.
Wenn Sie einen FNK-Antrag stellen möchten, bitten wir Sie, die "FAQs für die Antragstellung" unter https://www.uni-bamberg.de/forschung/forschungsfoerderung/interne-fnk/interne-projektfoerderung/faq-zur-internen-projektfoerderung/ vorab gründlich durchzusehen.
Unter der Adresse https://www.uni-bamberg.de/forschung/forschungsfoerderung/interne-fnk/interne-projektfoerderung/formulare/ liegen die aktuell gültigen Antragsformulare für das Haushaltsjahr 2025, die für die Antragstellung verpflichtend sind, zum Herunterladen bereit. Dort finden Sie auch Tipps zum Arbeiten mit den Formularen.
Bitte legen Sie Ihren FNK-Antrag folgendermaßen vor:
Schritt 1:
ZUNÄCHST reichen Sie bitte Ihren vollständig ausgefüllten Antrag VIA E-MAIL (als pdf-Anlage) bei der FNK unter der Adresse fnk.fft(at)uni-bamberg.de ein (als Endversion; nachträgliche Änderungen an Ihrem Antrag sind nicht mehr möglich). Es gilt das Eingangsdatum der Mail-Zeitanzeige bei Empfang: 20.11.2024, 12:00 Uhr. Wir bitten um Verständnis dafür, dass diese Regeln streng ausgelegt werden. So können verspätete Anträge nicht für das Verfahren berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Anträge, die bis zum o.g. Zeitpunkt nicht elektronisch eingereicht wurden.
Ihr FNK-Antrag kann digital unterschrieben eingereicht werden, was wir empfehlen. Für diesen Fall brauchen Sie den folgenden Schritt 2 nicht durchzuführen. -
Falls Sie den Antrag nicht digital unterschrieben haben, gehen Sie bitte den Schritt 2:
Schritt 2:
ZUSÄTZLICH senden Sie bitte zeitnah das Titelblatt Ihres Antrages (nicht den kompletten Antrag) mit allen erforderlichen Unterschriften (siehe „FAQs – Antragsberechtigung“) VIA HAUSPOST an die FNK (Hauspostadresse: FNK - über Dezernat Z/FFT Forschungsförderung und Transfer). Alternativ können Sie auch einen Scan des mit allen erforderlichen Unterschriften versehenen Titelblatts an die Adresse fnk.fft(at)uni-bamberg.de senden. Wenn Sie das Titelblatt mit allen erforderlichen Unterschriften von extern per Post senden wollen, gilt die Adresse: An die FNK über Dezernat Z/FFT, 96045 Bamberg.
Für weiterführende Beratung zur Antragstellung nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zu den Vertreterinnen und Vertretern Ihrer Fakultät in der FNK auf:
- GUK: Forschungsdekan Prof. Dr. Christoph U. Werner (christoph.werner(at)uni-bamberg.de), Tel. 2178;
- HUWI: Pro- und Forschungsdekanin Prof. Dr. Yvonne Anders (yvonne.anders(at)uni-bamberg.de), Tel. 1818;
- SOWI: Forschungsdekan Prof. Dr. Johannes Marx (johannes.marx(at)uni-bamberg.de), Tel. 2639;
- WIAI: Pro- und Forschungsdekan Prof. Dr. Thorsten Staake (thorsten.staake(at)uni-bamberg.de), Tel. 2076.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Dr. Michael Schleinkofer, Leiter Dezernat Forschungsförderung & Transfer [Z/FFT]
Angelika Bullin
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Angelika Bullin, Dipl.-Germ. Univ.
FNK/Drittmittelerklärungsprozess
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Dezernat Forschungsförderung & Transfer [Z/FFT]
Kapuzinerstr. 16
96047 Bamberg
Tel.: +49 (0)951 863-1022
eMail: fnk.fft(at)uni-bamberg.de ; drittmittelerklaerung.fft(at)uni-bamberg.de