FNK - Interne Projektförderung für das Haushaltsjahr 2025 "Sommerrunde"
Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg vergibt traditionell auf Antrag einen Teil ihrer Haushaltsmittel für die „Interne Projektförderung“. Die Mittelzuweisung erfolgt durch die Universitätsleitung auf Vorschlag der Ständigen Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK) zumeist schon zu Beginn des laufenden Haushaltsjahres.
Zur Förderung kann durch die FNK nur vorgeschlagen werden, wer die Förderkriterien tatsächlich erfüllt. Dies war im Haushaltsjahr 2025 nicht immer der Fall, so dass noch Mittel verfügbar sind. Somit kann als zweite Vergaberunde die sog. „Sommerrunde“ ausgeschrieben werden.
Als Abgabefrist für Ihre Projektanträge wird der 26. Mai 2025, 12:00 Uhr, festgesetzt.
Grundsätzlich gelten die Antrags- und Bewertungsgrundsätze, wie sie in der Ausschreibung für 2025 schon formuliert worden sind.
Antragsberechtigt sind neben Professorinnen und Professoren auch habilitierte und promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch aus Studienzuschüssen finanziert sein können. Nicht promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Beschäftigte aus Drittmitteln können auch als Erstantragstellerinnen und Erstantragsteller auftreten, aber immer gemeinsam mit der zuständigen Professorin bzw. dem zuständigen Professor. Bitte beachten Sie hierzu unsere ausführlichen Hinweise unter den FAQs.
Besonders hinweisen möchte ich Sie auf folgende Antragsvarianten:
- Gender-Bonus: Vorbereitungsprojekte, Regelprojekte oder fres©h-Projekte, die sich mit Themen der Geschlechtergerechtigkeit befassen oder in denen eine Gender-Dimension von zentraler Bedeutung ist, sind willkommen und können auf Antrag mit einer um 500,- € erhöhten Maximalfördersumme unterstützt werden; im Falle von Forschungskolloquien ist ein Bonus von bis zu 300,- € möglich.
Bei allen Instrumenten der Internen Projektförderung soll Voraussetzung für die Gewährung des Gender-Bonus sein, dass Genderfragen einen Schwerpunkt des Projektes bzw. des Forschungskolloquiums darstellen. - Geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können sich seit dem Haushaltsjahr 2023 um Mittel für Vorbereitungsprojekte bewerben. Voraussetzung ist, dass für einen derartigen FNK-Antrag eine Kooperationspartnerin bzw. ein Kooperationspartner aus der Universität Bamberg feststeht, die bzw. der für das Projekt im haushaltsrechtlichen Sinn verantwortlich ist (im Antrag als mitantragstellende Person). Die betreuende Professorin bzw. der betreuende Professor muss im Rahmen des Antrags gegenüber der FNK plausibel darlegen, warum die relevante Person aus ihrer bzw. seiner Sicht als geflüchtet anzusehen ist und inwiefern das Vorhaben inhaltlich an der Universität Bamberg anschlussfähig ist.
Wenn Sie nach diesem Förderprogramm einen „FNK-Antrag“ stellen möchten, bitte ich Sie, die "FAQs für die Antragstellung" unter https://www.uni-bamberg.de/forschung/forschungsfoerderung/interne-fnk/interne-projektfoerderung/faq-zur-internen-projektfoerderung/ vorab gründlich durchzusehen.
Unter der Adresse https://www.uni-bamberg.de/forschung/forschungsfoerderung/interne-fnk/interne-projektfoerderung/formulare/ liegen die aktuell gültigen Antragsformulare für die „Sommerrunde 2025“, die für die Antragstellung verpflichtend sind, zum Herunterladen bereit. Dort finden Sie auch Tipps zum Arbeiten mit den Formularen.
Bitte legen Sie Ihren FNK-Antrag folgendermaßen vor:
Schritt 1:
ZUNÄCHST reichen Sie bitte Ihren vollständig ausgefüllten Antrag VIA E-MAIL (als pdf-Anlage) bis zur Abgabefrist 26. Mai 2025, 12:00 Uhr bei der FNK unter der Adresse fnk.fft(at)uni-bamberg.de ein (als Endversion; nachträgliche Änderungen an Ihrem Antrag sind nicht mehr möglich). Es gilt das Eingangsdatum der Mail-Zeitanzeige bei Empfang. Wir bitten um Verständnis dafür, dass diese Regeln streng ausgelegt werden. So können verspätete Anträge nicht für das Verfahren berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Anträge, die bis zum o.g. Zeitpunkt nicht elektronisch eingereicht wurden.
Ihr FNK-Antrag kann digital unterschrieben eingereicht werden, was wir empfehlen. Für diesen Fall brauchen Sie den folgenden Schritt 2 nicht durchzuführen. - Falls Sie den Antrag nicht digital unterschrieben haben, gehen Sie bitte den Schritt 2:
Schritt 2:
ZUSÄTZLICH senden Sie bitte zeitnah das Titelblatt Ihres Antrages (nicht den kompletten Antrag) mit allen erforderlichen Unterschriften (siehe „FAQs – Antragsberechtigung“) VIA HAUSPOST an die FNK (Hauspostadresse: FNK - über Dezernat Z/FFT Forschungsförderung und Transfer). Alternativ können Sie auch einen Scan des mit allen erforderlichen Unterschriften versehenen Titelblatts an die Adresse fnk.fft(at)uni-bamberg.de senden. Wenn Sie das Titelblatt mit allen erforderlichen Unterschriften von extern per Post senden wollen, gilt die Adresse: An die FNK über Dezernat Z/FFT, 96045 Bamberg.
Für weiterführende Beratung zur Antragstellung nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zu den Vertreterinnen und Vertretern Ihrer Fakultät in der FNK auf:
- GUK: Forschungsdekan Prof. Dr. Christoph U. Werner (christoph.werner(at)uni-bamberg.de), Tel. 2178;
- HUWI: Forschungsdekanin Prof. Dr. Yvonne Anders (yvonne.anders(at)uni-bamberg.de), Tel. 1818;
- SOWI: Forschungsdekan Prof. Dr. Johannes Marx (johannes.marx(at)uni-bamberg.de), Tel. 2639;
- WIAI: Forschungsdekan Prof. Dr. Thorsten Staake (thorsten.staake(at)uni-bamberg.de), Tel. 2076.
Selbstverständlich ist die verfügbare Summe der Forschungsmittel in der Sommer-Antragsrunde deutlich geringer als in der Hauptrunde. Deshalb sind vor allem Anträge auf Förderung von Vorbereitungsprojekten (z. B. in Reaktion auf neuere Fördermöglichkeiten / Programmentwicklungen), aber auch Forschungskolloquien willkommen. Projekte, die nicht zwingend in 2025 beginnen müssen bzw. deren Eilbedürftigkeit nicht hinreichend begründet werden kann, werden in der Regel in die Konkurrenz des Hauptverfahrens „Interne Forschungsförderung 2026“ verwiesen. Die Ausschreibung hierfür wird voraussichtlich im Herbst 2025 erfolgen.