Hinweise zur Remonstration (Nachkorrektur) von Klausuren aus dem SS 2019
Anträge auf Remonstrationen (Nachkorrekturen) für die Klausuren des SS 2019 sind bis spät. 3 Wochen nach Einsichtnahme zu stellen (letzter Termin: Freitag, den 29.11.2019). Der Antrag ist schriftlich bzw per E-Mail im Sekretariat der Koordinationsstelle Rechtswissenschaften einzureichen.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Vor- und Nachname
- Matrikelnummer
- Studiengang
- Bezeichnung der nachzukorrigierenden Klausur
- Substantiierte Behauptung einer mangelhaften Korrektur
Hinweis zur substantiierten Behauptung:
Für eine Remonstration ist es erforderlich, dass Sie die substantiierte Behauptung einer mangelhaften Korrektur vorbringen. Eine Remonstration ist insbesondere bei angeblichen Rechtsfehlern nur dann substantiiert, wenn Sie eine Belegstelle (Kommentar, Aufsatz) für Ihre Meinung anführen können. Die bloße pauschale Behauptung einer schlechten Korrektur oder anderer Wertungsmöglichkeit ist nicht substantiiert und führt zur Unzulässigkeit der Remonstration.