Unterweisung
Wesentliche Voraussetzung für Ihr sicheres und gesundheitsbewusstes Verhalten am Arbeitsplatz ist die Unterweisung der Beschäftigten durch den Arbeitgeber. Die jährliche Sicherheitsunterweisung ist im Arbeitsschutzgesetzt § 12 geregelt und ist ein fester Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes, sowie eine essenzielle Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die erfolgreiche Durchführung der Unterweisung ist verpflichtend für alle Beschäftigten.
Die jährliche Sicherheitsunterweisungen sowie Schulungen aus anderen Themenfelden werden über das Schulungsprogramm Sam Secova zur Verfügung gestellt.
Über beigefügtem Link, können Sie sich in das Programm einloggen und die Sicherheitsunterweisung durchführen.