Arbeitssicherheit
Die Arbeitssicherheit ist die notwendige Voraussetzung des Ausführens von jeglicher Arbeit. Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von herausragender Bedeutung und leisten einen wichtigen Beitrag für eine erfolgreiche Arbeit.
Primäres Ziel der Arbeitssicherheit ist es, schädigende Auswirkungen der Arbeit innerhalb und außerhalb von Organisationen zu vermeiden sowie ein erfolgreiches und nachhaltiges Abwehren von Gefahren oder Belastungen sicherzustellen.
Ansprechpartner für Arbeitssicherheit an der Universität Bamberg sind:
Fachkraft für Arbeitssicherheit:
Karin Gehring, Telefon 09191/979-110
E-Mail: karin.gehring(at)aud-info.de
Stabsstelle Sicherheitswesen:
Mirjam Ziegmann
sicherheitswesen(at)uni-bamberg.de
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, die Universität beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Dazu muss sie die für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen der Universität beraten, insbesondere bei
- der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Arbeitsstätten und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
- der Beschaffung von Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
- der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
- der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
Weiterhin muss sie die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beobachten und im Zusammenhang damit die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen begehen und festgestellte Mängel den für den Arbeitsschutz zuständigen Personen innerhalb der Universität mitteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorschlagen und auf deren Durchführung hinwirken, Ursachen von Arbeitsunfällen untersuchen, die Untersuchungsergebnisse erfassen und auswerten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorschlagen, darauf hinwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren belehren.
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz:
Gefährdungsbeurteilung für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze(301.1 KB)
Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz(130.0 KB)