Anerkennung von Studienleistungen

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass der Lehrstuhl für Romanische Literaturwissenschaft nur für Anerkennungen in Literatur- und Kulturwissenschaft zuständig ist. Für alle Anerkennungsangelegenheiten, die Sparchwissenschaft, Fachdidaktik und Sprachpraxis betreffen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Fachvertreter bzw. Lektorinnen und Lektoren des Sprachenzentrums.

Anerkennungsformulare für Doppelstudium und Fachwechsel

BA Romanistik Studium Generale (alle Modulhandbücher):

BA Romanistik (Beginn ab WS 2022/2023):

BA Romanistik (Beginn von WS 2018/2019 bis inkl. SS 2022):

LA Romanistik (Beginn ab SS 2018 oder später):

MA Romanistik (Beginn ab SS 2018 oder später):

BA Romanistik (Beginn vor WS 2018/2019):

LA Romanistik (Beginn vor SS 2018):

MA Romanistik (Beginn vor SS 2018):

N.B.: Sollten Sie Ihr Studium vor 2011 aufgenommen haben oder nicht wissen, welche Formulare für Sie gelten, kontaktieren Sie bitte Herrn Dr. Lützelberger!

Zu beachten: Im BA- und im MA-Studium muss - vor oder nach Abgabe der Abschlussarbeit, maßgeblich sind FStPO und Modulhandbuch - eine mündliche Abschlussprüfung abgelegt werden. Ob im Rahmen des Lehramt-Studiums eine gleichwertige mündliche Prüfung abgelegt wurde, muss rechtzeitig geklärt werden. Ebenso rechtzeitig müssen sich Studierende, die einen Doppelabschluss anstreben und diese Prüfung absolvieren müssen, rechtzeitig beim Sekretariat des Lehrstuhls (Frau Arnold) um einen Termin bemühen.

Bei Auslandsaufenthalt

Im Ausland ausgewählte Kurse dürfen per E-Mail zur Anerkennung vorgeschlagen werden.

Auch hier ist Dr. Florian Lützelberger zuständig für die erste Durchsicht der Unterlagen. Bitte bringen Sie zur Sprechstunde mit:

  • Das bei Frau Dr. Katharina Scheffner  erhältliche, ausgefüllte Anerkennungsformular
  • Die Nachweise der erbrachten Prüfungs-/Studienleistungen
  • Angaben zu den von Ihnen besuchten oder zu besuchenden Lehrveranstaltungen