Strategische Gremienbefassung
Übersicht
1. Semester
Strategische
Gremienbefassung
2. Semester
Satzungsrechtliche
Gremienbefassung
3. Semester
Akkreditierungsrechtliche
Gremienbefassung
4. Semester
Aufnahme des
Studienbetriebs
Gremien
Die strategische Behandlung des Einrichtungsvorhabens erfolgt durch den Fakultätsrat, die Universitätsleitung und die Erweiterte Universitätsleitung.
Ansprechpersonen & Fristen
Die Koordination der strategischen Gremienbefassung erfolgt durch das QM-Team. Dieses meldet das Einrichtungsvorhaben bei den Gremien als TOP an und reicht die mit dem bzw. der Studiengangsverantwortlichen abgestimmten Sitzungsunterlagen bei den Gremien ein.
Wird die Einrichtung eines Studiengangs oder Teil-Studiengangs geplant, ist spätestens im Semester vor Beginn der ersten Gremienbefassung das QM-Team zu kontaktieren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Gremienbefassung zur Einrichtung eines Studiengangs insgesamt drei Semester benötigt und die tatsächliche Aufnahme des Studienbetriebs frühestens in dem sich an die Gremienbefassung anschließenden Semester erfolgen kann.
Prozesse
Die überarbeiteten Prozesse zur Einrichtung von Studiengängen und Teil-Studiengängen werden alsbald im Prozessportal veröffentlicht.
Unterlagen
Zeitplan
► Zeitplan(306.6 KB).
Im Zeitplan finden sich genaue Informationen dazu, wer für die strategische Befassung welche Unterlagen vorbereiten bzw. wann und wo einreichen muss.
Studiengangsexposé
► MUSTER: Studiengangsexposé(260.5 KB)
Eine für den Studiengang spezifiziert Fassung des Exposés im Word-Format wird dem Studiengang vom QM-Team zur Verfügung gestellt.
Für die akkreditierungsrechtliche Gremienbefassung sind zunächst die entsprechend gekennzeichnezten Felder auszufüllen.
Handreichungen
Importvereinbarung
► Importvereinbarung(137.4 KB)