Satzungsrechtliche Gremienbefassung

Wissenswertes

Zur Vorbereitung der satzungsrechtlichen Befassung wird das Konzept des Studiengangs in Satzungsform gegossen. Hierzu werden in Zusammenarbeit mit dem Satzungsreferat die Studien- und Prüfungsordnung sowie das zugehörige Modulhandbuch erstellt. Parallel hierzu erfolgt die abschließende Abstimmung der Formulierung der Qualifikationsziele.

Die satzungsrechtliche Befasung der Gremien mit dem Einrichtungsvorhaben dient insbesondere der Überprüfung der Einhaltung der formalen Akkreditierungsvorgaben, der rechtskonformen Ausgestaltung der Studien- und Prüfungsordnungen sowie der Einhaltung der Bamberger Vorgaben. Zudem wird in diesem Verfahrensschritt sichergestellt, dass, sofern die Modulgestaltung ausnahmsweise von Vorgaben der Bayerischen Studienakkreditierungsverordnung oder internen Regelungen abweicht, dies hinreichend begründet ist.

Die Unterlagen und Stellungnahmen für die satzungsrechlichen Gremienbefassung bereitet der Studiengang zusammen mit verschiedenen Fachstellen vor. Diese reichen die jeweiligen Sitzungsunterlagen nach Abschluss der Abstimmung beim Satzungsreferat ein. Hier werden die Dokumente gesammelt und beizeiten an die zu befassenden Gremien versendet. 

Gremien

Die satzungsrechtliche Befassung des Einrichtungsvorhaben erfolgt durch den Fakultätsrat, die Erweiterten Universitätleitung, die Ständigen Kommission für Lehre und Studierende, den Senat und den Universitätsrat.

Ansprechpersonen & Fristen

Die zweite Einrichtungsphase wird federführend von den Satzungsreferaten begleitet. Diese koordinieren den Gremienlauf, melden die Einrichtung zur Behandlung in den Gremien an und reichen die Sitzungsunterlagen ein.

Das Einrichtungsvorhaben muss spätestens bis zum 15.02. bzw. 15.08. des Semester vor der satzungsrechtliche Befassung beim Satzungsreferat angemeldet werden.

Prozesse

Die überarbeiteten Prozesse zur Einrichtung von Studiengängen und Teil-Studiengängen werden alsbald im Prozessportal veröffentlicht.

Unterlagen