Akkreditierungsrechtliche Gremienbefassung

Wissenswertes

Im Rahmen der akkreditierungsrechtlichen Befassung wird das Konzept des Studiengangs dahingehend begutachtet, ob offensichtliche Verstöße gegen Akkreditierungsvorgaben vorliegen, oder bei Umsetzung des Studiengangskonzepts zu erwarten sind. Sofern dies nicht der Fall ist, wird die Akkreditierungsfähigkeit des Studiengangskonzepts ausgesprochen. Eine wichtige Rolle bei der Begutachtung spielen auch in dieser Phase die Stellungnahmen der verschiedenen Fachstellen. Die reguläre Erstakkreditierung des Studiengängs erfolgt dann, in Übereinstimmung mit den Regelungen des Bayerischen Hochschulgesetzes, nach Aufnahme des Studienbetriebs und innerhalb der Regelstudienzeit. Näheres hierzu finden Sie hier.

Zur Vorbereitung der akkreditierungsrechtlichen Befassung leitet das Satzungsreferat die Unterlagen aus der der satzungsrechtlichen Befassung an die Zertifizierungskommission weiter. Als weitere Sitzungsunterlagen kommen die Stellungnahme zur Webseitengestaltung sowie die Stellungnahme zu den formalen Vorgaben hinzu, die die jeweiligen Fachstellen direkt an die Zertifizierungskommission übermitteln.

Gremien

Die akkreditierungsrechtliche Behandlung des Einrichtungsvorhabens erfolgt durch die Ständige Kommission zur Zertifizierung von Studiengängen.

Ansprechpersonen & Fristen

Federführend koordiniert wird die dritte und abschließende Einrichtungsphase von der Geschäftsführung der Zertifizierungskommission. Diese bereitet die Sitzungstermine vor und informiert am Ende des Verfahrens alle Beteiligten über den Ausgang des Verfahrens.

Im Semester nach der akkreditierungsrechtlichen Befassung kann der Studienbetrieb aufgenommen werden.

Prozesse

Die überarbeiteten Prozesse zur Einrichtung von Studiengängen und Teil-Studiengängen werden alsbald im Prozessportal veröffentlicht.