Aufh 1: Satzungsrechtliche Gremienbefassung

Wissenswertes

Im Rahmen der satzungsrechtliche Gremienbefassung wird der Studiengang formal aufgehoben und die Studien- und Fachprüfungsordnung außer Kraft gesetzt. Eine Einschreibung in den Studiengang ist mit Inkafttreten der Aufhebung nicht mehr möglich.

Gremien

Die Aufhebung wird im im Fakultätsrat, der Erweiterten Universitätleitung, der Ständigen Kommission für Lehre und Studierende, dem Senat und dem Universitätsrat behandelt.

Ansprechpersonen & Fristen

Ansprechperson und zuständig für die Koordination der satzungsrechtlichen Befassung ist das Satzungsreferat. Dort muss die Aufhebung spätestens bis zum 15.02. bzw. 15.08. des Semester vor der geplanten satzungsrechtliche Befassung der Gremien angemeldet werden.

Die Aufhebung kann frühestens im Semester nach der satzungsrechtlichen Befassung in Kraft treten. Vorab, spätestens zwei Semester vor dem geplanten Inkrafttreten der Aufhebung, sind die im Zeitplan genannten Stellen zu informieren.

 

Prozesse

Die überarbeiteten Prozesse zur Aufhebung von Studiengängen und Teil-Studiengängen werden alsbald im Prozessportal veröffentlicht.

Unterlagen

Für die satzungsrechtliche Befassung sind die folgenden Unterlagen vorzulegen.

  • Stellungnahme initiierenden Stelle
  • Stellungnahme Studiengangsbeauftragte:r
  • Stellungnahme Fachschaft

Genaue Informationen dazu, wer welche Unterlagen vorbereiten bzw. wann und wo einreichen muss, finden sich im Zeitplan(490.5 KB).

Das zuständige Satzungsreferat ist wie folgt erreichbar: