Aufh 1: Satzungsrechtliche Gremienbefassung
Übersicht
Kommunikation und Vorbereitung
Spätestens bis zum 15.02. bzw. 15.08. des Semester vor der satzungsrechtlichen Gremienbefassung:
- Universitätsinterne Kommunikation der geplanten Aufhebung
- Anmeldung der Aufhebung bei Satzungsreferat
Satzungsrechtliche Gremienbefassung
- Gremienbefassung zur formalen Aufhebung des Studiengangs und dem Außerkraftsetzen der Prüfungsordnung
- Spätestens ein Semester vor Inkrafttreten der Aufhebung
Akkreditierungsrechliche Gremienbefassung
- Gremenbefassung zur Verlängerung der Akkreditierungsdauer
- Spätestens im Semester, in dem Akkreditierung endet
- Kann mit Semester der satzungsrechtlichen Befassung zusammenfallen
Wissenswertes
Im Rahmen der satzungsrechtliche Gremienbefassung wird der Studiengang formal aufgehoben und die Studien- und Fachprüfungsordnung außer Kraft gesetzt. Eine Einschreibung in den Studiengang ist mit Inkafttreten der Aufhebung nicht mehr möglich.
Gremien
Die Aufhebung wird im im Fakultätsrat, der Erweiterten Universitätleitung, der Ständigen Kommission für Lehre und Studierende, dem Senat und dem Universitätsrat behandelt.
Ansprechpersonen & Fristen
Ansprechperson und zuständig für die Koordination der satzungsrechtlichen Befassung ist das Satzungsreferat. Dort muss die Aufhebung spätestens bis zum 15.02. bzw. 15.08. des Semester vor der geplanten satzungsrechtliche Befassung der Gremien angemeldet werden.
Die Aufhebung kann frühestens im Semester nach der satzungsrechtlichen Befassung in Kraft treten. Vorab, spätestens zwei Semester vor dem geplanten Inkrafttreten der Aufhebung, sind die im Zeitplan genannten Stellen zu informieren.
Prozesse
Die überarbeiteten Prozesse zur Aufhebung von Studiengängen und Teil-Studiengängen werden alsbald im Prozessportal veröffentlicht.
Unterlagen
Für die satzungsrechtliche Befassung sind die folgenden Unterlagen vorzulegen.
- Stellungnahme initiierenden Stelle
- Stellungnahme Studiengangsbeauftragte:r
- Stellungnahme Fachschaft
Genaue Informationen dazu, wer welche Unterlagen vorbereiten bzw. wann und wo einreichen muss, finden sich im Zeitplan(490.5 KB).