Aufh 2: Akkreditierungsrechtliche Gremienbefassung
Übersicht
Kommunikation und Vorbereitung
Spätestens bis zum 15.02. bzw. 15.08. des Semester vor der satzungsrechtlichen Gremienbefassung:
- Universitätsinterne Kommunikation der geplanten Aufhebung
- Anmeldung der Aufhebung bei Satzungsreferat
Satzungsrechtliche Gremienbefassung
- Gremienbefassung zur formalen Aufhebung des Studiengangs und dem Außerkraftsetzen der Prüfungsordnung
- Spätestens ein Semester vor Inkrafttreten der Aufhebung
Akkreditierungsrechliche Gremienbefassung
- Gremenbefassung zur Verlängerung der Akkreditierungsdauer
- Spätestens im Semester, in dem Akkreditierung endet
- Kann mit Semester der satzungsrechtlichen Befassung zusammenfallen
Wissenswertes
Studiengänge, die aufgehoben werden, nehmen bis zu diesem Zeitpunkt an den regulären Akkreditierungsverfahren teil. Bis zur Aufhebung ist der Studiengang also in jedem Fall regulär akkreditiert. Aber auch für den Zeitraum nach der Aufhebung wird sichergestellt, dass die Akkreditierung erhalten bleibt, solange noch Studierende in diesen Studiengang immatrikuliert sind. Voraussetzung hierfür ist, dass der Studiengang nachweisen kann, dass die erforderlichen personellen und sächlichen Mittel hierzu nachhaltig vorgehalten werden können.
Gremien
Über die Verlängerung der Akkreditierungsdauer entscheidet die Universitätsleitung.
Ansprechpersonen & Fristen
Das QM-Team kontaktiert den Studiengang für die akkreditierungsrechtliche Befassung so rechtzeitig, dass die Akkreditierung des Studiengangs oder Teil-Studiengangs auch nach der Aufhebung durchgehend sichergestellt ist, solange noch Studierende immatrikuliert sind.
Ansprechperson für die akkreditierungsrechtliche Gremienbefassung und zuständige für die Koordination in dieser Phase ist das QM-Team.
Prozesse
Die überarbeiteten Prozesse zur Aufhebung von Studiengängen und Teil-Studiengängen werden alsbald im Prozessportal veröffentlicht.
Unterlagen
- Für die akkreditierungsrechtliche Befassung ist durch den Studiengang der Antrag auf Verlängerung der Akkreditierungsdauer auszufüllen. Eine Vorlage hierzu wird beizeiten durch das QM-Team zur Verfügung gestellt.
- Genaue Informationen dazu, wer welche Unterlagen vorbereiten bzw. wann und wo einreichen muss, finden sich im Zeitplan(490.5 KB).