Aufhebung & Akkreditierung von Studiengängen
Übersicht
Kommunikation und Vorbereitung
Spätestens bis zum 15.02. bzw. 15.08. des Semester vor der satzungsrechtlichen Gremienbefassung:
- Universitätsinterne Kommunikation der geplanten Aufhebung
- Anmeldung der Aufhebung bei Satzungsreferat
Satzungsrechtliche Gremienbefassung
- Gremienbefassung zur formalen Aufhebung des Studiengangs und dem Außerkraftsetzen der Prüfungsordnung
- Spätestens ein Semester vor Inkrafttreten der Aufhebung
Akkreditierungsrechliche Gremienbefassung
- Gremenbefassung zur Verlängerung der Akkreditierungsdauer
- Spätestens im Semester, in dem Akkreditierung endet
- Kann mit Semester der satzungsrechtlichen Befassung zusammenfallen
Wissenswertes
Das Verfahren zur Aufhebung eines Studiengangs oder Teil-Studiengangs beinhaltet zwei Verfahrensschritte:
1. Die satzungsrechtlichen Gremienbefassung zur formalen Aufhebung des Studiengangs.
2. Die akkreditierungsrechtliche Gremienbefassung zur fortlaufenden Sicherstellung der Akkreditierung.
Zudem sind spätestens im Semester vor Beginn der Gremienbefassung die beteiligten universitätsinternen Stellen zu informieren. Die beiden Gremienbefassungen werden in der Regel nicht im gleichen Semester durchgeführt, nähere Informationen zu den Verfahrensabläufen enthalten die jeweiligen Unterseiten.
Ansprechpersonen & Fristen
Erster Ansprechpartner im Fall der geplanten Aufhebung eines Studiengangs ist das Satzungsreferat.
Dieses ist frühzeitig zu kontaktieren, da das Aufhebungsvorhaben spätestens bis zum 15.02. bzw. 15.08. angemeldet werden muss, um mit der satzungsrechtlichen Gremienbefassung im sich anschließenden Semester zu starten zu können.
Prozessbeschreibung
Die zum Bereich Aufhebung von Studiengängen von der Universität Bamberg verabschiedeten Prozesse sind im Prozessportal veröffentlicht und können über die "Prozesslandkarte" aufgerufen werden (Bereich K02 Studium und Lehre).
Unterlagen
- Weitere Informationen zum Verfahren finden sich auf den Seiten zur satzungsrechtlichen Befassung und zur akkreditierungsrechtlchen Befassung.
- Angaben dazu, wer welche Unterlagen vorbereiten bzw. wann und wo einreichen muss, finden sich im Zeitplan(490.5 KB).