Ablauf der Systemakkreditierung (aus Sicht der Universität)

Der aktuelle Stand der (Vor-)Arbeiten für die Systemakkreditierung an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg kann hier eingesehen werden.

Das offizielle Verfahren startet mit einem Antrag der Universität auf Zulassung zur Systemakkreditierung. In diesem werden kurz die Strukturen in Studium und Lehre, sowie das interne Steuerungs- und Qualitätssicherungssystems dargestellt und die Funktionsfähigkeit plausibel anhand mindestens eines Studiengangs dokumentiert. Die Unterlagen werden von der ausgewählten Akkreditierungsagentur hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen geprüft.

Bei einem positivem Ergebnis der Vorprüfung reicht die Universität eine Selbstdokumentation ein, aus der die internen Steuerungs- und Entscheidungsstrukturen, das Profil und das Leitbild der Institution, ihr Studienangebot, die definierten Qualitätsziele und das System der internen Qualitätssicherung im Bereich von Studium und Lehre ersichtlich werden. Diese Dokumentation bildet die Grundlage für die erste Vor-Ort-Begehung der Gruppe der Gutachterinnen und Gutachter.

Die Gutachter werden durch die Akkreditierungsagentur ausgewählt und eingesetzt. Die Gutachtergruppe besteht dabei aus mindestens fünf Personen. In der Regel sind davon drei Personen mit der Gestaltung der Entscheidungs- und Durchführungsprozesse in Hochschulen, insbesondere im Bereich von Studium und Lehre, vertraut und besitzen Leitungserfahrungen (Studiendekane, Gremienmitglieder, Mitglieder von Fakultäts- und Hochschulleitungen), zeigen Offenheit gegenüber verschiedenen Organisationsstrukturen und verfügen über Erfahrungen mit unterschiedlichen institutionellen Kulturen. Hinzu kommen ein Vertreter der Studierenden mit Erfahrung in der Hochschulselbstverwaltung sowie ein Mitglied aus der Berufspraxis.

 

In der ersten Vor-Ort-Begehung stehen die Steuerungssysteme der Hochschule im Zentrum und es erfolgt die Erörterung der Selbstdokumentation. Bei Bedarf werden fehlende oder ergänzende Informationen für die zweite Begehungen nachgefordert. Im Anschluss an die erste Vor-Ort-Begehung legt die Gutachtergruppe den Termin für die zweite Begehung und mögliche weitere Gesprächsrunden fest, sowie Anzahl, Inhalte und Umfang der folgenden Stichprobe.

Die Stichproben dienen der Untersuchung relevanter Merkmale der Studiengangsgestaltung, der Durchführung von Studiengängen sowie der Qualitätssicherung und ob diese tatsächlich Wirkung zeigen. Darüber hinaus wird die Einhaltung (normativer) Rahmenbedingungen in den ausgewählten Studiengängen geprüft (vergleichbar mit Teilen der Programmakkreditierung).

Art und Umfang der Stichproben wird durch die betreuende Akkreditierungsagentur auf begründeten Vorschlag der Gutachtergruppe festgelegt.

Die zweite, mehrtägige Vor-Ort-Begehung baut auf der Bewertung der Stichproben auf und dient nicht nur der Analyse des Qualitätssicherungssystems, sondern auch dessen Weiterentwicklung. Die Gutachter führen Gespräche mit den Qualitätsbeauftragten, der Hochschulleitung und den Gleichstellungsbeauftragten, den Leitungen von studienorganisatorischen Einheiten, mit Lehrenden, Studierenden und Vertretern der Hochschulverwaltung.

Die Gutachtergruppe erstellt auf der Basis der Vor-Ort-Begehungen und der Stichproben sowie der eingereichten Unterlagen ein Gutachten und gibt eine Beschlussempfehlung an die Agentur.

Vor der Entscheidung über den Abschluss der Akkreditierung kann die Universität innerhalb einer vorher festgelegten Frist Richtigstellungen vornehmen oder bereits initiierte Verbesserungsmaßnahmen beschreiben.

Nach der Prüfung von Gutachten und ggf. Stellungnahme der Universität wird innerhalb der Akkreditierungsagentur über die Akkreditierung entschieden. Möglich ist auch eine Akkreditierung mit Auflagen, welche in einer vorgegebenen Frist zu erfüllen sind.

Weitere Informationen zum Thema Systemakkreditierung finden Sie unter: