Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen
Anerkennung
Ausgangspunkt der Anerkennung von an anderen Hochschulen bzw. in einem anderen Studiengang erworbenen Kompetenzen ist das „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“, besser bekannt unter der Bezeichnung Lissabon-Konvention. Deutschland hat die Lissabon-Konvention im Jahr 2007 ratifiziert und in geltendes Bundesrecht überführt.
Anrechnung
Im Gegensatz zur Anerkennung finden sich zur Anrechnung von außerhalb des hochschulischen Bereichs erworbener Kompetenzen keine Regelungen in der Lissabon Konvention. Das heißt aber nicht, dass es keine gesetzliche Vorgaben hierzu gibt. Vielmehr sind die Regelungen zur Anrechung an unterschiedlichen Stellen verankert. Hierzu zählt insbesondere Art. 86 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Studienakkreditierungsstaatsvertrages.
Verfahren der Universität Bamberg
Die Verfahren der Universität Bamberg zur Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen orientieren sich an den von der HRK erarbeiteten Standards und Empfehlungen. Nähere Angaben finden Sie HIER.