Im Vorgriff auf die nächste Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) gilt ab dem Prüfungstermin Herbst 2025 Folgendes:
Die sogenannte „Meldefrist“ für die Erste Staatsprüfung nach § 31 Abs. 2 LPO I, welche bislang indirekt die maximale Studiendauer bei Lehramtsstudiengängen begrenzt, wird ab dem Prüfungstermin Herbst 2025 nicht mehr angewendet.
Bitte beachten Sie das PDF auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.