Magisterprüfung

Hier(24.0 KB, 2 Seiten) finden Sie die aktuelle Bekanntmachung zum ersten und zweiten Teil der Magisterprüfung.

Weitere Informationen

Das Grundstudium wird nach der Zwischenprüfungsordnung der Otto-Friedrich-Universität abgelegt.
Der zweite Teil der Magisterprüfung ist spätestens im 13. Fachsemester im Hauptfach und in den beiden Nebenfächern in der Regel innerhalb eines Semesters abzulegen.
Es ist somit erforderlich, spätestens Ende des 11. Fachsemesters den ersten Teil der Magisterprüfung anzumelden.

Anträge auf Anrechnung von Studien-und Prüfungsleistungen sowie Studienzeiten sind im Prüfungsamt einzureichen. Das Antragsformular ist im Prüfungsamt erhältlich. Dem Antrag sind die anzurechnenden Nachweise (im Original) sowie Studienbescheinigungen beizufügen.

Magisterprüfungsausschuss

<link huwi pruefungsausschuesse extern>Prüfungsausschuss für Magisterstudiengänge

Rechtsgrundlagen

Grundlage der Prüfungen sind die Magisterprüfungsordnung und die Magisterstudienordnung.