Anrechnungen
Für Anerkennungen ist ausschließlich der Prüfungsauschuss für modularisierte Lehrämter zuständig.
Dieser trifft nach fachlicher Prüfung der Leistungen durch diejenigen Fachvertreterinnen und Fachvertreter, die an den Lehrstühlen und Professuren hierfür bestimmt wurden, eine endgültige Entscheidung zur Anerkennung und Einstufung.
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise hier.
Lehrveranstaltungsprüfungen
Bei Fragen zu einzelnen Lehrveranstaltungsprüfungen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Lehrstuhl.
Weitere Informationen zum Lehramtsstudium nach der LPO I vom 13. März 2008 (modularisiert) finden Sie auch auf den Seiten des Bamberger Zentrums für Lehrerbildung.