Häufig gestellte Fragen

  • Sie finden Aushänge mit den gemeldeten Prüfungsteilnehmern am Prüfungsraum vor. Jeder Prüfungsteilnehmer erhält eine laufende Nummer, die gleichzeitig seine Sitzplatznummer für die betreffende Prüfung darstellt. Das bedeutet, dass es eine feste Sitzplatzvergabe gibt.
     
  • Auf Ihrem Bearbeitungsplatz werden Sie bereits den Prüfungsumschlag finden. Bitte unterschreiben Sie diesen vor Prüfungsbeginn.
     
  • Bitte beachten Sie, dass in den Prüfungsräumen Taschen und Jacken an der Wand oder bei der Aufsicht zu deponieren sind. Fluchtwege müssen freigehalten werden! Handys sind ausgeschaltet in der Tasche oder bei der Aufsicht zu deponieren. Bitte beachten Sie zudem die Hinweise zum Mitführen nicht zugelassener Hilfsmittel unter den Punkten 5 und 6 in der Rubrik "Was ist generell beim Ablegen einer schriftlichen Prüfung zu beachten?".
     
  • Kurz vor Prüfungsbeginn erfolgt die Belehrung und die Prüfungsthemen werden ausgeteilt.
     
  • Die Identitätsfeststellung wird bereits beim Betreten des Prüfungsraumes von einer Aufsicht festgestellt werden. Beim Betreten des Raums wird der Personalausweis vorgezeigt.

    Führen Sie keinen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein mit, so muss Ihre Identität durch eine andere Ausweisform bestätigt werden. Die Aufsichtsleitung wird Sie in diesem Fall darauf hinweisen, dass das Mitschreiben der Klausur unter Vorbehalt geschieht und Sie Ihren Ausweis binnen Wochenfrist am Lehrstuhl vorzeigen müssen. 

    Bitte beachten Sie zudem: Der Studierendenausweis ist kein amtliches Lichtbilddokument und kann zur Identitätsfeststellung nicht herangezogen werden.

Auf den Seiten des Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigung finden Sie alle Hinweise zu Nachteilsausgleichen:

https://www.uni-bamberg.de/bafbs/organisation-des-studiums/nachteilsausgleiche/studienleistungen-und-pruefungen/

Die Belehrung wird von der Aufsichtsleitung während des Austeilens der Klausuraufgaben verlesen:

  • Wenn Sie sich gesundheitlich nicht in der Lage fühlen an der Prüfung teilzunehmen, geben Sie dies bitte jetzt vor Beginn der Prüfung bekannt und verlassen Sie unverzüglich den Prüfungsraum.
  • Bitte unterschreiben Sie jetzt Ihren Prüfungsumschlag!
  • Auf dem Arbeitsplatz dürfen nur die zugelassenen Hilfsmittel und Schreibgeräte liegen.
  • Zulässige Hilfsmittel sind abschließend auf dem Bogen des Klausur-Themas angegeben.
  • Das Beisichführen oder Benutzen anderer als dieser im Einzelfall für die konkrete Prüfungsaufgabe zugelassenen Hilfsmittel, insbesondere von technischen Geräten mit Kommunikationsmöglichkeit bzw. Zugang zum Internet (z.B. Mobiltelefon, Smart-Watch) ist nicht gestattet.
  • Bitte schalten Sie ihre mobilen Endgeräte bspw. Handy aus und deponieren ihre mobilen Endgeräte, ihr Gepäck und Jacken vorne bei der Aufsicht.
  • Verwenden Sie nur die von der Universität zur Verfügung gestellten Prüfungspapiere, nummerieren und ergänzen Sie diese mit Ihrem Namen. Die Verwendung eigenen Papiers wird als Täuschungsversuch gewertet.
  • Die Klausur eines Prüflings, der versucht, das Ergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird mit "nicht ausreichend" bewertet. Eine Täuschungshandlung liegt bereits dann vor, wenn unerlaubte Hilfsmittel am Arbeitsplatz durch die Aufsicht vorgefunden werden.
  • Toilettengänge dürfen ausschließlich einzeln erfolgen. Geben Sie hierzu die Klausurunterlagen beim Aufsichtsführenden ab.
  • Während der letzten 15 Minuten vor Ende der Bearbeitungszeit ist ein vorzeitiges Beenden der Klausur und Verlassen des Prüfungsraums nicht mehr möglich.
  • Mit Ablauf der Bearbeitungszeit ist das Schreiben einzustellen. Das Ende der Klausurbearbeitung wird von der Aufsichtsleitung mitgeteilt. Klausurarbeiten, die nicht rechtzeitig beendet werden, gelten als Täuschungsversuch.
  • Die Aufsichtsführenden werden nach Beendigung der Arbeitszeit die Klausurarbeiten am Arbeitsplatz einsammeln. Alle Unterlagen, auch Prüfungsaufgaben, Notizen und nicht beschriftetes Papier sind abzugeben. Klausurarbeiten, die nicht abgegeben werden, gelten als Täuschungsversuch.