Einsichtnahme in die zentralen Klausuren des Sommersemesters 2024:
Zentrale Prüfungen sind die Prüfungsklausuren und Protokolle zu mündlichen Prüfungen des zentralen Prüfungsterminplans (einschließlich Modulprüfungen Lehramt).
Die Einsichtnahme findet stets nach Ablauf der Prüfungsphase, also zu Beginn des folgenden Semesters statt. Die genauen Termine werden auf dieser Seite zu Beginn des zentralen Prüfungszeitraums veröffentlicht:
Die Einsichtnahme in die Klausuren des SS 2024 wird für alle Studierenden in Gruppen vom 04.11.2024 – 08.11.2024 stattfinden.
Ort der Einsichtnahme: Prüfungsraum Kapellenstraße 13 (KS 13)
Bitte beachten Sie auch die Aushänge vor Ort.
Alle Informationen zur Einsichtnahme finden Sie in unserer Mitteilung:
Offizielle Information des Prüfungsamts zur Einsichtnahme (SS 2024) DEUTSCH/ENGLISH(175.4 KB)
WAS KANN ICH TUN, WENN ICH AM TERMIN DER EINSICHTNAHME VERHINDERT BIN?
Es ist möglich, eine andere Person für Ihre Klausureinsicht zu bevollmächtigen:
1. Möglichkeit: Sie bevollmächtigen eine andere Person per eMail:
Um eine andere Person für Ihre Klausureinsicht zu bevollmächtigen, schreiben Sie dem Prüfungsamt (sowi.pruefungen@uni-bamberg.de) eine eMail von Ihrer Stud-eMail-Adresse. In der eMail nennen Sie Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdatum der bevollmächtigten Person und die Klausuren, welche eingesehen werden dürfen. Die bevollmächtigte Person muss vor Ort einen amtlichen Lichtbildausweis (insbesondere Personalausweis, Reisepass) vorlegen und volljährig sein. Bitte beachten Sie, dass wir aus organisatorischen Gründen Ihre eMail mindestens 24 Stunden vor der geplanten Einsichtnahme benötigen.
2. Möglichkeit: Sie stellen eine Vollmacht aus - die bevollmächtigte Person legt dieses Dokument zur Einsichtnahme vor:
Die Vollmacht ist nur mit vor- und rückseitiger Kopie des Studierendenausweises oder des Personalausweises der Ausstellerin/des Ausstellers der Vollmacht sowie originaler Unterschrift gültig (kein Scan!). Von der bevollmächtigten Person wird die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (insbesondere Personalausweis, Reisepass) verlangt. Die bevollmächtigte Person muss volljährig sein.
Bitte verwenden Sie für die Erteilung einer Vollmacht nachstehendes Formular. Die bevollmächtigte Person muss dieses im Original zur Einsichtnahme mitbringen.
Vollmacht Klausureinsichtnahme(96.3 KB, 1 Seite)
Sofern es Ihnen nicht möglich ist, eine andere Person für Ihre Klausureinsicht zu bevollmächtigen, nehmen Sie bitte per Email Kontakt mit dem Prüfungsamt auf (sowi.pruefungen@uni-bamberg.de) - spätestens bis zu Beginn der Einsichtnahme!
Einsichtnahme in dezentrale Prüfungen
Bitte wenden Sie sich hier an den prüfungsstellenden Lehrstuhl.
Einsichtnahme in Gutachten von Abschlussarbeiten (nicht für Lehramtsstudierende)
Die Einsichtnahme in Gutachten von Abschlussarbeiten ist
- während der Öffnungszeiten im Prüfungsamt (unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments)
- oder digital auf schriftlichen Antrag möglich:
Bitte füllen Sie hierfür das Formular „Erklärung zur Einsicht in Gutachten von Abschlussarbeiten“(150.0 KB, 1 Seite) aus, unterschreiben Sie es persönlich und senden Sie dieses per Post an:
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
- Prüfungsamt -
Kapuzinerstraße 16
96047 Bamberg
Beachten Sie bitte, dass wir das Formular zwingend im Original benötigen. Anträge, die per Fax, E-Mail, als Scan oder Kopie eingehen, erfüllen diese Voraussetzung nicht und können nicht bearbeitet werden.
Sobald uns das Formular vorliegt, senden wir Ihnen das Gutachten in digitaler Form an Ihre stud-Email-Adresse. Sollte diese Email-Adresse nicht mehr erreichbar sein, teilen Sie uns bitte Ihre aktuelle Email-Adresse im Formular mit.