Anmeldung zum Staatsexamen
Die Meldetermine sind jedes Jahr zur gleichen Zeit:
Erste Staatsprüfung:
- Wenn Sie an der Prüfung im Frühjahr teilnehmen wollen (d. h. nach dem Wintersemester), muss die Anmeldung zwischen dem 25.05. bis 25.07. des Vorjahres vorgenommen werden
- Wenn Sie an der Prüfung im Herbst teilnehmen wollen (d. h. nach dem Sommersemester), muss die Anmeldung zwischen dem 01.12. des Vorjahres und dem 01.02. vorgenommen werden
Den jeweiligen Termin für den Rücktritt und die Nachreiche von Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier.
Das Formular zum Rücktritt finden Sie hier.
Die Formulare für die schriftliche Hausarbeit gem. § 29 LPO I finden Sie hier.
Die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung erfolgt NICHT über FlexNow.
Detaillierte Hinweise zur Anmeldung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie folgende Informationsseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Sportpraktische Staatsprüfung:
- Wenn Sie an der Prüfung im Frühjahr teilnehmen wollen (d. h. nach dem Wintersemester), muss die Anmeldung zwischen dem 11.05. und dem 10.12. des Vorjahres vorgenommen werden (Achtung: Frühjahr 2023 abweichender Meldeschluss 12.12.2022)
- Wenn Sie an der Prüfung im Herbst teilnehmen wollen (d. h. nach dem Sommersemester), muss die Anmeldung zwischen dem 11.12. des Vorjahres und dem 10.05. vorgenommen werden (Achtung: Herbst 2023 abweichender Meldebeginn 13.12.2022)
Den Rücktrittstermin finden Sie hier.
Den Prüfungszeitraum entnehmen Sie bitte den entsprechenden Aushängen im Prüfungsamt und im Sportzentrum.
Die Anmeldung zur Sportpraktischen Staatsprüfung erfolgt über FlexNow.
Bitte beachten Sie, dass die sportpraktischen Prüfungen zum Zeitpunkt der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung abgeschlossen sein müssen.
Im Hinblick darauf wird allen Studierenden dringend angeraten, die Ablegung ihrer sportpraktischen Prüfungen so rechtzeitig zu planen, dass diese in allen Prüfungsteilen mindestens ein Semester vor Ablegung der Ersten Staatsprüfung vollständig abgeschlossen sind.