Promotion
Im Anschluss an eine mit mindestens „gut“ abgelegte Diplom-, Magister- oder Masterprüfung beziehungsweise an ein entsprechendes I. Staatsexamen bzw. eine Erste Lehramtsprüfung kann das Studium mit dem Ziel fortgesetzt werden, einen Doktorgrad zu erwerben.
Die rechtliche Grundlage für die Verleihung von Doktortiteln bilden die jeweiligen Promotionsordnungen.
- Die Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften und die Fakultät für Humanwissenschaften verleihen den Titel: "Dr. phil."
Weitere Informationen zum Ablauf des Promotionsverfahrens in den Fakultäten Humanwissenschaften und Geistes- und Kulturwissenschaften finden Sie auf den Seiten des gemeinsamen Promotionsausschusses der beiden Fakultäten. - An der Fakultät für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften wird der Titel: "Dr. rer. pol." verliehen. Weitere Informationen sind auf den Seiten des Promotionsausschusses der Fakultät zu finden.
- An der Fakultät für Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik können der Titel: "Dr. rer.pol." oder "Dr.rer.nat." erworben werden. Weitere Informationen sind auf den Seiten des Promotionsausschusses der Fakultät zu finden.
Alle Doktorandinnen und Doktoranden erfahren Hilfestellung und Unterstützung durch die Trimberg Research Academy (TRAc) der University of Bamberg. Informationen zu strukturierten Promotionsprogrammen in Bamberg, wissenschaftlichen Careerservice, allgemeine Beratungsangebote für Promovierende sowie Promotionsinteressierte sind dort abrufbar.