Promotion

Im Anschluss an eine mit mindestens „gut“ abgelegte Diplom-, Magister- oder Masterprüfung beziehungsweise an ein entsprechendes I. Staatsexamen bzw. eine Erste Lehramtsprüfung kann das Studium mit dem Ziel fortgesetzt werden, einen Doktorgrad zu erwerben.

Die rechtliche Grundlage für die Verleihung von Doktortiteln bilden die jeweiligen Promotionsordnungen

Alle Doktorandinnen und Doktoranden erfahren Hilfestellung und Unterstützung durch die Trimberg Research Academy (TRAc) der University of Bamberg. Informationen zu strukturierten Promotionsprogrammen in Bamberg, wissenschaftlichen Careerservice, allgemeine Beratungsangebote für Promovierende sowie Promotionsinteressierte sind dort abrufbar.