Erfolg mit traurigem Beigeschmack
Die statistischen Methoden bei der Volkszählung 2011 waren verfassungsgemäß. Über dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe am 19. September 2018 hätte sich Prof. Dr. Susanne Rässler sehr gefreut. Sie war eine von vier Sachverständigen, die dem Gericht im Oktober 2017 statistische Sachfragen beantworteten. Leider konnte sie die Urteilsverkündung nicht mehr miterleben, weil sie am 29. August 2018 unerwartet im Alter von 55 Jahren starb. Susanne Rässler hatte den Lehrstuhl für Statistik und Ökonometrie in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bamberg elf Jahre lang inne. Ein besonderes Herzensanliegen war ihr die Mitgliedschaft in der Zensuskommission von 2007 bis 2013. Dadurch kannte sie sich als eine von wenigen mit dem Erhebungsverfahren beim Zensus 2011 bestens aus. Warum sich die Statistikerin über das Urteil gefreut hätte? Die Antwort gab sie vor etwa einem Monat.
Hauptkritikpunkt: Ungleichbehandlung von großen und kleinen Kommunen
In einem Interview im August sprach Susanne Rässler über die Klagen der beiden Stadtstaaten Berlin und Hamburg, die es wegen des Zensus 2011 gab. Hamburg hatte nach der Zählung etwa 82.000 Einwohner weniger als laut Bevölkerungsfortschreibung erwartet, Berlin verlor sogar rund 180.000 Menschen. Damit verbunden waren finanzielle Abstriche, zum Beispiel im Länderfinanzausgleich. Deshalb klagten die Stadtstaaten. Sie kritisierten im Gerichtsverfahren im Oktober 2017 die statistische Methode, mit der der Zensus durchgeführt wurde. „Der Hauptkritikpunkt im Gerichtsprozess war die Ungleichbehandlung von großen und kleinen Kommunen“, erklärte Susanne Rässler. In Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern zählten die Zensus-Mitarbeiter die Personen mithilfe von amtlichen Registern, die beispielsweise aus Einwohnermeldeämtern stammten. In Kommunen mit über 10.000 Einwohnern gab es zusätzlich eine Haushaltsstichprobe: Zensus-Mitarbeiter befragten zehn Prozent der Haushalte und verglichen diese erhobenen Daten dann mit den amtlichen Registern.
Hochrechnung mit einem geeigneten Verfahren
Wirtschaftsstatistiker Prof. Dr. Ralf Münnich von der Universität Trier berechnete anschließend mit seinem Team, wie viele Fehlbestände und Karteileichen es in den großen Kommunen insgesamt gab. „Er hat für diese Hochrechnung das Verfahren verwendet, das am geeignetsten gewesen ist“, war sich Susanne Rässler sicher. Sie ließ keine Zweifel daran, dass die berechneten Einwohnerzahlen unter den vorgegebenen Bedingungen so exakt wie möglich waren.
Die Rahmenbedingungen hatte die Politik im Vorfeld im Zensusvorbereitungsgesetz genau festgelegt, darunter die 10-Prozent-Stichprobe, die für Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern galt. Oder auch die Vorgabe, dass die Hochrechnung im Durchschnitt eine Genauigkeit von 0,5 Prozent erfüllen sollte. „Der Deutsche Bundesrat hat das Gesetz einstimmig beschlossen“, stellte Susanne Rässler klar. Diese Vorgaben haben die Statistiker eingehalten. Dass kleine und große Kommunen unterschiedlich behandelt wurden, hatte unter anderem diesen Grund: „Es gab 2001 einen Zensustest und dabei wurde festgestellt, dass kleinere Kommunen sauberere Register haben als größere – was auch kein Wunder ist. Der Bürgermeister von Mittelehrenbach kennt die wenigen hundert Einwohner im Zweifelsfall persönlich.“ Auf diese Weise argumentierte Susanne Rässler aus tiefster Überzeugung dafür, dass der Zensus 2011 nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt wurde. Deshalb hätte sie das Bundesverfassungsgericht am Tag der Urteilsverkündung glücklich verlassen.
Weitere Informationen über Susanne Rässler unter: www.uni-bamberg.de/stat-oek/nachruf
Bild: Statistikerin Susanne Rässler kannte sich bestens mit dem Zensus 2011 aus.(1.6 MB)
Quelle: Jürgen Schabel/Universität Bamberg
Weitere Informationen für Medienvertreterinnen und Medienvertreter:
Medienkontakt:
Patricia Achter
Pressereferentin
Tel.: 0951/863-1146
patricia.achter(at)uni-bamberg.de