Der freie Wille eines Kranken
Sich dem eigenen Willen nach frei entscheiden zu dürfen, ist ein hohes Gut, das auch in der heutigen Medizinethik an oberster Stelle steht. Im Bereich ärztlicher Behandlung stoßen Entscheidungskompetenz und Willensfreiheit eines Patienten jedoch an ihre Grenzen: Alterserkrankungen, psychisches Leiden oder starke körperliche Einschränkungen führen unter Umständen dazu, dass Wünsche nicht oder nur widersprüchlich ausgedrückt werden oder den erforderlichen medizinischen Maßnahmen entgegenstehen. Mit Verfügungen und Zwangsbehandlungen versuchen Patienten wie Ärzte solchen Situationen angemessen zu begegnen. Ob und wie das im größtmöglichen Einklang mit individueller Willensfreiheit gelingen kann, damit beschäftigt sich die öffentliche Philosophietagung „Der Patientenwille und seine (Re-)Konstruktion“ am Freitag, 15. Februar, und Samstag, 16. Februar 2019 an der Universität Bamberg. Insgesamt neun Vorträge fragen aus philosophiegeschichtlicher, rechtsphilosophischer und medizinethischer Sicht, wie frei, verlässlich und klar Willensäußerungen von Patientinnen und Patienten sind und sein können.
Über das Thema Zwangsbehandlung beispielsweise spricht Prof. Dr. Matthias Kaufmann vom Institut für Ethnologie und Philosophie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am Samstag um 10.15 Uhr. Wenn Menschen im Krankenhaus oder in der Pflege, etwa durch Fixierung, daran gehindert werden müssen, sich selbst oder anderen schwere Schäden zuzufügen, bedarf es bestimmter Kriterien: Wann sind Zwangsmaßnahmen gerechtfertigt? Und wann missachten sie die Person und ihren Willen? Matthias Kaufmann möchte handhabbare Antworten auf diese Fragen geben, um Entscheidungen in solchen Fällen zu ermöglichen.
Im Anschluss um 11.30 Uhr fragt Prof. Dr. Oliver Hallich vom Institut für Philosophie der Universität Duisburg-Essen wie verbindlich Demenzverfügungen sind: Mit ihnen können Personen festlegen, wie sie im Krankheitsfall medizinisch behandelt werden möchten. Problematisch wird es, wenn die aktuellen Wünsche eines Demenzpatienten nicht mehr mit den zuvor erklärten übereinstimmen. In seinem Vortrag erläutert Oliver Hallich, unter welchen Bedingungen die gegenwärtigen Interessen des Erkrankten schwerer wiegen und Verfügungen eingeschränkt werden sollten.
Die Tagung wird von den Universitäten Bamberg, Eichstätt und Halle-Wittenberg organisiert und findet im Raum 00.26, An der Universität 2, statt. Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer werden um eine Anmeldung unter marko.fuchs(at)uni-bamberg.de gebeten.
Weitere Informationen und das komplette Tagungsprogramm finden Sie unter: www.uni-bamberg.de/philosophie
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Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Philosophie I
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