Liebe Studierende,
sollten Sie bereits Leistungen gemäß Organisationsbestimmungen für das Betriebspraktikum für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 in Verbindung mit den Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBI Nr. 9/2014, zuletzt geändert am 5. Februar 2021 BayMBl. 2021 Nr. 143) erbracht haben, gibt es die Möglichkeit diese im Rahmen eines Anerkennungverfahrens auf Anrechenbarkeit prüfen zu lassen.
Bitte füllen Sie hierzu den unten stehenden Online- Antrag aus.
Hiermit beantrage ich die Anerkennung eines Betriebspraktikums aufgrund bereits erbrachter Leistungen.
Für die eingehende Prüfung Ihres Antrages benötigen wir Nachweise, aus denen Art, Umfang und Dauer der Tätigkeiten hervorgehen.