Anerkennung von Tätigkeiten im Rahmen von Unterstützungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler
Viele öffentliche und staatlich anerkannte Schulen suchen derzeit Unterstützung für Maßnahmen, die pademiebedingte Lernrückstände aufgrund der Einschränkungen des Unterrichtsbetriebs im letzten Schuljahr aufholen sollen. Hier können Sie als Lehramtsstudierende nicht nur willkommene Hilfe leisten, sondern auch neue schulpraktische Erfahrungen sammeln und ggf. mögliche (Teil-) anerkennungen für lehramtsbezogene Praktika erhalten.
Für das zweite Schulhalbjahr 2021/2022 und das erste Schulhalbjahr 2022/2023 bestehen pandemiebedingt folgende Anrechnungsmöglichkeiten:
1. Orientierungspraktikum (alle Lehrämter):
Die Unterstützung kann mit bis zu 2 Wochen auf das Orientierungspraktikum angerechnet werden
2. Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (lehramtsgebunden):
Möchten Sie eine Schule über einen längeren Zeitraum unterstützen, so können bis zu 75 Stunden auf Ihr pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum angerechnet werden.
Beachten Sie hierzu folgende Durchführungskriterien:
- die Tätigkeit muss an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule stattfinden
- die gewählte Schulart muss dem von Ihnen studierten Lehramt entsprechen
- eine Anrechnung ist nur für Tätigkeiten möglich, die nach der erfolgreichen Teilnahme an der Vorbereitungsveranstaltung auf das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum aufgenommen wurden
- die Aufgaben im Rahmen des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums müssen entsprechend Praktikumsleitfaden vollständig bearbeitet werden
- die verpflichtenden Unterrichtsversuche und die Notwendigkeit eines Beratungsgesprächs sind davon unberührt, d.h. diese sind im Regelschulunterricht einer Praktikumslehrkraft durchzuführen
Bei Anerkennungen für das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum wenden Sie sich bitte vor Aufnahme der Tätigkeit an das zuständige Praktikumsamt, um die Möglichkeiten einer Anerkennung im Einzelfall zu prüfen!
Bitte verwenden Sie ausschließlich die eingestellten Bescheinigungsformulare.