Allgemeines
Die Zuständigkeit aller schulpraktischer Anteile im Lehramtsstudium Gymnasium obliegt dem Praktikumsamt für die Gymnasien in Oberfranken. Ihre direkte Ansprechpartnerin ist Frau StDin Tanja Engelbrecht.
Informationen zu Dauer, Zeitpunkt, Schulart Organisation sowie zu Formularen und Anmeldemodalitäten zu den einzelnen lehramtsbezogenen Schulpraktika finden Sie auf der Homepage der weisungsbefugten Dienststelle in Hof. Hinsichtlich Anerkennungen oder lehramtsbezogener Praktika im Ausland wenden Sie sich ebenfalls an StDin Tanja Engelbrecht.
Die Universität Bamberg ist im Rahmen der lehramtsbezogenen Schulpraktika des gymnasialen Lehramts für die begleitenden Lehrveranstaltungen (Vorbereitungsveranstaltung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum als auch die fachdidaktischen Begleitveranstaltungen) sowie deren praktikumsbezogenen Dokumentationen zuständig. Nachfolgend finden Sie universitäre Vorgaben zu den einzelnen Praktika:
Orientierungspraktikum
Das Orientierungspraktikum ist vor Studienbeginn, jedoch spätestens bis zur Aufnahme des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Das Orientierungspraktikum ist an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten abzuleisten. Dabei müssen künftig Studierende, die Ihr Studium nach dem Wintersemseter 2022/2023 aufnehmen, mindestens eine Woche des Praktikums an einer Mittelschule oder an einem Förderzentrum absolvieren. Die Praktikumsstätte wird in Eigenorganisation (ohne Vermittlung durch das Praktikumsamt für Gymnasien in Oberfranken) ausgewählt. Hierzu wendet sich die oder der (künftige) Studierende selbstständig an die entsprechenden Schulleitungen bzw. Schulämter oder Einrichtungsleitungen.
Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum ist nach dem Orientierungspraktikum in der vorlesungsfreien Zeit an einem Gymnasium in Bayern zu absolvieren. Vorangestellt ist die verpflichtende Teilnahme an einer von der Universität durchgeführten und auf das Praktikum bezogenen Vorbereitungsveranstaltung. Die Praktikumsstätte wird in Eigenorganisation (ohne Vermittlung durch das Praktikumsamt für Gymnasien in Oberfranken) ausgewählt. Hierzu wendet sich die oder der Studierende selbstständig und rechtzeitig an die entsprechenden Schulen bzw. Schulleitungen.
Nach erfolgreicher Beendigung des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums bescheinigt die Praktikumslehrkraft und die Schulleitung die ordnungsgemäße Durchführung. Unmittelbar nach Abschluss des zweiten Teils sind die Bescheinigungen zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum über unser neues Online-Formular beim Praktikumsamt abzugeben. Im Anschluss an das vollständig abgeleistete Praktikum ist innerhalb einer Dreimonatsfrist (beginnend mit dem letzten Tag des Praktikums) eine Dokumentation in Form eines Praktikumsberichts nach Vorgabe der Schulpädagogik anzufertigen und digital einzureichen sowie die selbstständige Anmeldung zum Pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum und zur Modulprüfung pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum in FlexNow(91.4 KB) (Anmeldezeiträume: Sommersemester: 01.03.-30.04. und Wintersemester: 01.09.-31.10.). Seit dem Wintersemester 2024/2025 wurde der Praktikumsleitfaden umgestaltet. Daher bitten wir Sie die Version zu verwenden, die in Ihrer Vorbereitungsveranstaltung behandelt wurde. Dokumente hierzu finden Sie gegebenenfalls im entsprechenden VC-Kurs.
Das erfolgreich bestandene Modul „Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum“ (bestehend aus Vorbereitungsveranstaltung, schulischem Praktikum und Praktikumsbericht ist u. a. Voraussetzung für das vorgezogene EWS-Examen. Mit dem erfolgreichen Absolvieren des Moduls werden sechs Leistungspunkte (6 ECTS) erworben.
Wichtiges Dokument zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum als Download:
- Praktikumsleitfaden für das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum(860.4 KB, 52 Seiten) (Absolvierung der Vorbereitungsveranstaltung bis SoSe 24)
- Begleitdokumentation zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum(431.4 KB, 28 Seiten) (Absolvierung der Vorbereitungsveranstaltung bis SoSe 24)
- Formatierungsvorlage für den Praktikumsbericht(382.9 KB)
Liebe Studierende,
bitte reichen Sie Ihre Bescheinigungen zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum als Scan (Format: PDF) über unser Online-Formular ein. Vielen Dank!
Studienbegleitendes fachdidaktisches Schulpraktikum
Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum findet i.d.R. nach dem pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum (zwischen dem 3. und 5. Semester, jedoch nicht später als zwei Semester vor Erreichen der Regelstudienzeit), während der Vorlesungszeit (in der Regel mittwochs) im gewählten Unterrichtsfach statt. Die Anmeldung zum studienbegleitenden fachdidaktischen Schulpraktikum erfolgt generell unabhängig von der vollständigen Ableistung des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums einmal im Jahr (Anmeldeschluss: 15. April für ein Praktikum im kommenden Wintersemester sowie im darauf folgenden Sommersemester) online über die Homepage des Praktikumsamts für Gymnasien in Oberfranken. Parallel zum Praktikum ist eine Begleitveranstaltung in der jeweiligen Fachdidaktik obligatorisch. Bitte informieren Sie auch den entsprechenden Lehrstuhl der Universität Bamberg, wenn Sie sich für das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum anmelden. Einzelne Fachdidaktiken verlangen eine vorherige Anmeldung.
Mit dem erfolgreichen Absolvieren des Moduls (bestehend aus schulischem Praktikum und der begleitenden Lehrveranstaltung) werden fünf Leistungspunkte (5 ECTS) erworben.
Betriebspraktikum
Das Betriebspraktikum ist nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (mit Ausnahme von abgeschlossenen Berufsausbildungen; Anerkennung muss über das zuständige Praktikumsamt in Hof beantragt werden) im Laufe des Studiums in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Die Dauer beträgt acht Wochen in Vollzeittätigkeit und kann in einzelne Abschnitte von jeweils mindestens zwei Wochen aufgeteilt werden.
Der Nachweis einer erfolgreichen Durchführung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung und muss dem Prüfungsamt der Universität Bamberg unaufgefordert vorgelegt werden (keine Abgabe über das Praktikumsamt). Falls Zweifel bestehen, ob die in einem Betrieb absolvierten Tätigkeiten den Anforderungen des Betriebspraktikums ausreichend entsprechen, kann das zuständige Praktikumsamt für Gymnasien in Oberfranken beratend Auskunft geben.