Fragen zur Anmeldung

Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise zur Anmeldung!(118.5 KB)

Ja! Allerdings ist die Teilnahme an einer von der Universität durchgeführten und auf das Praktikum bezogenen Vorbereitungsveranstaltung obligatorisch.

Diese muss vor Aufnahme des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums erfolgreich absolviert werden.

Bitte geben Sie bei der Anmeldung das Semester an, in dem der Besuch der vorbereitenden Lehrveranstaltung geplant ist.

Ja! Allerdings muss das Orientierungspraktikum spätestens bis zur Aufnahme des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums absolviert sein. Die Bescheinigung hierfür ist dem Praktikumsamt für Lehrämter vorzulegen. Bitte stellen Sie Anträge auf Anerkennung des Orientierungspraktikums über unsere Homepage. Hier kann auch die Bescheinigung zum Orientierungspraktikum hochgeladen werden.

Da die  Anzahl der Anmeldungen für studienbegleitende Praktika in einzelnen Fächern die Kapazitäten übersteigen, fragen wir sowohl Ihr Unterrichtsfach, als auch die studierten Didaktikfächer ab, um Ihnen unter Umständen einen Praktikumsplatz in einem alternativen Fach zuzuteilen.

Grundsätzlich besteht aber kein Anspruch auf einen Praktikumsplatz.

Da die  Anzahl der Anmeldungen für studienbegleitende Praktika in einzelnen Fächern die Kapazitäten übersteigen, fragen wir sowohl Ihr Unterrichtsfach, als auch die studierten Didaktikfächer ab, um Ihnen unter Umständen einen Praktikumsplatz in einem alternativen Fach zuzuteilen.

Grundsätzlich besteht aber kein Anspruch auf einen Praktikumsplatz.

Ich studiere Schulpsychologie im Unterrichtsfach. Wie muss ich mich anmelden?

Studierende mit Hauptfach Schulpsychologie müssen im Rahmen Ihres Lehramtsstudiums an Grund- und Mittelschulen das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum Tei I und Teil II, sowie zwei zusätzliche studienbegleitende Praktika in zwei Didaktikfächern absolvieren. Melden Sie sich entsprechend an.

Wie kann ich meine Anmeldung ändern?

Wenn Sie sich erfolgreich angemeldet haben, erhalten Sie eine Bestätigungsemail. Leiten Sie uns diese unter Angabe Ihres Änderungswunsches weiter.

 

Häufig gestellte Fragen

Wann wird die Einteilung für die Praktika bekanntgegeben?

Vorbehaltlich der aktuellen Lage- wird die Einteilung spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn fertiggestellt. Sie erhalten sodann vom Praktikumsamt eine E-Mail mit allen wichtigen Informationen zum Praktikum.

Die Praktikumszeiträume finden Sie auf unserer Homepage unter Fristen und Termine /praktikumsamt/fristen-und-termine

Was benötige ich für die Anmeldung?

Die Anmeldung erfolgt online während des Anmeldezeitraumes. Sie müssen sich vor der Anmeldung erkundigen, welche Praktika für Sie in welchem Fach und in welchem Zeitraum sinnvoll sind. Auskunft dazu geben die LPO, das Praktikumsamt sowie die Fachstudienberatung. Beachten Sie bitte unser Informationsangebot auf dieser Seite. Außerdem müssen Sie sich erkundigen, welche fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um seitens der Fachdidaktik zum Praktikum zugelassen zu werden. Diese sind fachspezifisch. Fragen Sie dazu bei den fachdidaktischen Lehrstühlen nach.

Müssen versäumte Praktikumstage nachgeholt werden?

Ja! Wenn Studierende krankheitsbedingt an einzelnen Tagen im Praktikum fehlen, setzen sie nach der Genesung das Praktikum fort und legen der Praktikumslehrkraft ein ärztliches Attest vor. Die versäumten Tage/ Stunden müssen zeitnah nachgeholt werden - bei studienbegleitenden Praktika innerhalb des Praktikumszeitraumes, bei Blockpraktika unmittelbar danach. Falls Praktikumstage aufgrund von gesetzlichen Feiertagen ausfallen, müssen sie nicht nachgeholt werden. Fehltage aufgrund von Modul- oder sonstigen Prüfungen müssen nachgeholt werden.

Wieviele Stunden umfasst das Praktikum?

Da Praktika einen realistischen Einblick in den Berufsalltag vermitteln sollen, nehmen Studierende in der Regel am gesamten Vormittagsunterricht der Praktikumslehrkraft teil. Mindestens müssen jedoch täglich vier Stunden absolviert werden (inkl. Nachbesprechungsstunde). 


Es ist nicht zulässig, Praktika nach Erreichen der insgesamt geforderten Mindeststundenanzahl (z. B. 150 bis 160 beim pädagogisch-didaktischen Praktikum) vorzeitig abzubrechen oder einzelne Tage "einzuarbeiten". Die Angaben der LPO sind Mindestangaben, die keinesfalls unterschritten werden dürfen.

Für welche Praktika müssen Begleitveranstaltungen besucht werden?

Prinzipiell gilt dazu folgende Regel: Begleitveranstaltungen müssen für alle studienbegleitenden Praktika besucht werden. Mit Unterschrift der Dozentin/des Dozenten der fachdidaktischen Lehrveranstaltung auf der dafür vorgesehenen Bescheinigung wird der Besuch der Begleitveranstaltung bestätigt.

Alle Studierenden müssen vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Blockpraktikums die Vorbereitungsveranstaltung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum erfolgreich absolvieren.

Im pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum kann eine Begleitveranstaltung besucht werden.

Was tun, wenn ich mein Praktikum nicht antreten kann?

Bitte teilen Sie dem Praktikumsamt möglichst rechtzeitig schriftlich Ihren Rücktritt mit. Sie können während Ihres Lehramtsstudiums maximal ein Mal aus wichtigen Gründen von einem Praktikumsplatz zurücktreten. Bitte geben Sie diese Gründe in Ihrem Rücktritt an. Achtung: Eine Fahrzeit unter 75 Min. gilt nicht als wichtiger Grund! Falls Sie schon definitiv zugewiesen sind, müssen Sie auch die Schule schriftlich verständigen. Nach einem Rücktritt erhalten Sie keinen anderen Praktikumsplatz. Sie können sich zum nächsten Anmeldezeitraum erneut bewerben.

Können Praktika auch im Ausland absolviert werden?

Allgemeines

Sofern die Bedingungen, unter denen das Praktikum dort absolviert wird, gleichwertig mit denen an einer Praktikumsschule der Universität sind - ja. Den Nachweis darüber hat die Praktikantin/der Praktikant zu führen. Es ist also auf eine besonders ausführliche Praktikumsdokumentation und eine aussagekräftige Praktikumsbestätigung zu achten.

Das Auslandsamt der Universität Bamberg unterstützt Sie bei der Suche nach Praktikumsplätzen im Ausland.

Zu beachten ist, dass bei Ableistung eines solchen Privatpraktikums kein Versicherungsschutz seitens der Universität gewährleistet wird. Es wird empfohlen, eine private Unfallversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes abzuschließen. Die Verwendung des Praktikumsleitfadens ist verpflichtend!

Als Grundregel gilt: In jedem Lehramtsstudium kann ein Praktikum durch ein Auslandspraktikum ersetzt werden. Für die Anerkennung weiterer Praktika müssen besondere Gründe vorliegen.

Nicht anerkennbar sind Auslandspraktika, bei denen Studierende eigenständig unterrichten und nicht von einer Lehrkraft der Schule begleitet / betreut werden, sowie Praktika ohne Reflexionsgespräche.

Die Praktikantin/der Praktikant stellt im Praktikumsamt vorher einen Antrag auf Anrechenbarkeit des abgeleisteten Praktikums. Dazu sollte die Antragstellerin/der Antragsteller zuvor einen Sprechstundentermin mit dem Leiter des Praktikumsamtes vereinbaren.

Bei studienbegleitenden fachdidaktischen Praktika ist eine Befürwortung der zuständigen Fachdidaktik der Universität Bamberg vonnöten. Außerdem gelten alle sonstigen Zugangsvoraussetzungen, die auch für Regelpraktika gelten.

Bestätigung durch die Schule

Die Praktikumsbestätigung der Schule muss aussagekräftig sein (Zeitraum, Anzahl an hospitierten Unterrichtsstunden) und in Deutsch, Englisch, Spanisch oder Französisch verfasst sein. Zusätzlich können Sie sich auf dem offiziellen Briefpapier der Schule ein individuelles Praktikumszeugnis ausstellen lassen.

 

Können Praktika auch in anderen Bundesländern absolviert werden?

Sie durchlaufen eine Lehramtsausbildung in Bayern. Insofern ist es der Regelfall, dass Sie die Praktika in Bayern absolvieren. Sofern die Bedingungen, unter denen das Praktikum in einem anderen Bundesland absolviert wird, gleichwertig mit denen an einer Praktikumsschule der Universität sind, ist eine Ausnahmegenehmigung möglich.

Den Nachweis darüber hat die Praktikantin/der Praktikant zu führen. Es ist also auf eine besonders ausführliche Praktikumsdokumentation und eine aussagekräftige Praktikumsbestätigung zu achten.

Bei studienbegleitenden fachdidaktischen Praktika ist eine Befürwortung des zuständigen Fachdidaktikers der Universität Bamberg vonnöten. Außerdem gelten alle sonstigen Zugangsvoraussetzungen, die auch für Regelpraktika gelten.

Für einen der beiden Teile des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum kann beim Praktikumsamt für Lehrämter ein Ausnahmeantrag auf Ableistung des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums an einer nicht assoziierten Schule gestellt werden.

Kann ich das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum an einer Schule meiner Wahl ableisten?

Für das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum im Rahmen des Lehramtsstudiums an Grund- und Mittelschulen können Ausnahmeanträge(404.6 KB) für nicht assoziierte Schulen beim Praktikumsamt für Lehrämter per E-Mail gestellt werden. Diese können grundsätzlich nur in Ausnahmefällen auf Grundlage einer ausführlichen pädagogischen Begründung (ca. eine ausformulierte DINA A4 Seite) über den Mehrwert des Praktikums an der ausgewählten Schule genehmigt werden. Die pädagogische Begründung, eine Bestätigung der Schule über die geplante Teilnahme(144.1 KB), sowie eine Kopie der Bestätigung über die Ableistung des Orientierungspraktikums sind dem Antrag beizulegen. Gegebenenfalls ist auch anzugeben, wo Sie den ersten Teil Ihres pädagogisch-dididaktischen Schulpraktikums absolviert haben.

Nach Abschluss Ihres Praktikums stellt Ihnen die Praktikumsschule eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme (491.8 KB)aus.

Auch wenn Sie planen einen Ausnahmeantrag zu stellen, ist eine vorherige Anmeldung über die Homepage im regulären Anmeldezeitraum notwendig. Vermerken Sie hier, dass die Ableistung des Praktikums an einer nicht assoziierten Schule geplant ist.

Der Antrag muss beim Praktikumsamt spätesten drei Monate vor Antritt des Praktikum eingehen.

Bedenken Sie bitte, dass mindestens ein Teil des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums an einer assoziierten Praktikumsschule abgeleistet werden muss.

Wozu brauche ich die Praktikumskarte?

Lehramt Grundschule, Lehramt Mittelschule

Seit dem Schuljahr 2020/2021 wurde die Praktikumskarte durch Bescheinigungen ersetzt. Sie dienen als Nachweis über die Ableistung der laut LPO geforderten Praktika. Die ordnungsgemäße Durchführung jedes Praktikums bzw. Praktikumsblocks wird mit Unterschrift der Lehrkraft bestätigt. Für angerechnete Praktika ergeht ein Anerkennungsschreiben. Alle Formulare stehen entsprechend der Schulart auf unserer Homepage zum Download bereit.

 

Persönliche Angaben

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Praktikumsanmeldung haben oder diese ändern möchten, verwenden Sie bitte nachfolgendes Kontaktformular.

Wir werden Ihre Anfragen schnellstmöglich bearbeiten.