Universitätsrat wählt neuen Vorsitzenden
In seiner heutigen Sitzung vom 15. Januar 2016 wählte der Universitätsrat Prof. Dr. Dieter Timmermann zu seinem Vorsitzenden. Der Präsident des Deutschen Studentenwerks und frühere Rektor der Universität Bielefeld übernimmt ab sofort bis 30. September 2019 die Leitung des höchsten Gremiums der Universität. Dann endet die Amtszeit des aktuellen Universitätsrats. Timmermanns Stellvertretung obliegt dem Vorsitzenden des Senats, derzeit also Prof. Dr. Andreas Henrich, Inhaber des Lehrstuhls für Medieninformatik. Der Vorsitzende gehört zu den vier neuen der insgesamt zehn externen Mitgliedern des Universitätsrats. Neu im Gremium seit 1. Oktober 2015 sind außerdem
- Mag. Elisabeth Fiorioli, Generalsekretärin der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko)
- Dr. Hartwig Frinke, Alleingeschäftsführer der Ofa Bamberg GmbH
- Prof. Dr. Dr. Birgit Spanner-Ulmer, Direktorin für Produktion und Technik des Bayerischen Rundfunks.
Dieter Timmermann ist seit 1982 Professor für das Fachgebiet Bildungsplanung und Bildungsökonomie an der Universität Bielefeld, übernahm dort von 1996 bis 2001 das Prorektorat für Lehre, studentische Angelegenheiten und Weiterbildung und wechselte von 2001 bis 2009 in das Amt des Rektors der Universität Bielefeld. In dieser Zeit, von 2001 bis 2004, war er darüber hinaus Vorsitzender der von der Bundesregierung geförderten Expertenkommission Finanzierung lebenslangen Lernens. Er war in den Jahren 2005/2006 Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Universitätsrektoren des Landes Nordrhein-Westfalen (LRK), Mitglied der Hochschulstrukturkommission des Landes Brandenburg in den Jahren 2011 /2012 und ist seit 2012 Präsident des Deutschen Studentenwerks.
Universitätspräsident Prof. Dr. Dr. habil. Godehard Ruppert begrüßte die Wahl Timmermanns: „Bereits vor seiner Mitgliedschaft im Universitätsrat stand er in engem Kontakt zur Universität Bamberg. Er bringt sowohl als Bildungsökonom wie als Hochschulpolitiker große Erfahrung mit, die für die Entwicklung der Universität Bamberg eine wichtige Unterstützung bedeutet. Ich habe ihn in einigen Gremien als unaufgeregten, geschätzten Ratgeber erlebt und freue mich, dass wir künftig seinen Rat in Anspruch nehmen dürfen.“
Aufgaben des Universitätsrats
Der neue Vorsitzende wurde gemeinsam mit den weiteren neun externen Mitgliedern des Gremiums auf einvernehmlichen Vorschlag von Universitätsleitung und Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst durch Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle bestellt. Abgesehen von den Mitgliedern des Universitätsrats nehmen die Universitätsleitung und die Universitätsfrauenbeauftragte ohne Stimmrecht sowie die für die Universität Bamberg zuständige Referentin aus dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an den Sitzungen des Universitätsrates teil. Das Bayerische Hochschulgesetz sieht vor, dass die nicht universitätsangehörigen Kandidatinnen und Kandidaten aus Wissenschaft und Kultur sowie aus Wirtschaft und beruflicher Praxis kommen und aus ihrer Reihe der Vorsitz zu wählen ist.
Die Aufgaben des Universitätsrates, die im Bayerischen Hochschulgesetz festgeschrieben sind, beinhalten wichtige strukturelle Aspekte, wie beispielsweise die Wahl der Mitglieder der Universitätsleitung oder Beschlüsse über die Entwicklungsplanungen der Universität, aber auch Fragen des Haushalts, wie die Feststellung des Körperschaftshaushalts oder die Stellungnahme zu den Voranschlägen zum Staatshaushalt.
Hinweis
Diesen Text verfasste Tanja Eisenach für die Pressestelle der Universität Bamberg. Er steht Journalistinnen und Journalisten zur freien Verfügung.
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