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Menschenrechtsverletzungen durch internationale Organisationen...

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...oder westliche Staaten in fremden Ländern sind in vielen Fällen eine junge Entwicklung.

Jürgen Schabel/Universität Bamberg

Monika Heupel erforscht, wie sie Verantwortung übernehmen.

Neue Täter, neue Opfer

Die Bamberger Politikwissenschaftlerin Monika Heupel untersucht Menschenrechtsverletzungen

Menschenrechtsverletzungen, die westliche Demokratien und internationale Organisationen begehen, gehören zu den Forschungsgegenständen der Bamberger Juniorprofessorin Monika Heupel. Ihre Forschung zeigt, dass diese Akteure nicht gleichermaßen Verantwortung für die Verletzungen übernehmen und nennt Ursachen für die Unterschiede.

Sie hatten Sex mit Blauhelmsoldaten gegen Essen, Arzneimittel oder ein Handy – das gaben 231 Befragte aus Haiti gegenüber UN-Ermittlern an. Diese Berichte über Menschenrechtsverletzungen durch die Friedenstruppen der Vereinten Nationen stammen aus dem Juni 2015. Das Problem ist nicht neu: Belegt sind bereits Fälle von sexuellem Missbrauch aus Bosnien in den 1990er Jahren, danach weitere in Kambodscha, Ost-Timor oder dem Kongo.

Neben internationalen Organisationen gibt es auch westliche Staaten, die auf fremdem Territorium Menschenrechte verletzen. Dazu gehört zum Beispiel der NSA-Skandal: Dass der amerikanische Geheimdienst mit seinen Partnern unter anderem zahllose Spanier, Franzosen, Niederländer und Deutsche überwachte, verstößt gegen den Schutz der Privatsphäre.

Diese zwei Arten von Menschenrechtsverletzungen durch internationale Organisationen oder westliche Staaten in fremden Ländern sind in vielen Fällen eine junge Entwicklung. Denn wenn Menschenrechte verletzt werden, handeln traditionell meist Staaten innerhalb ihres eigenen Territoriums – beispielsweise, wenn der Iran religiöse Minderheiten verfolgt, die USA die Todesstrafe praktizieren oder China die Pressefreiheit einschränkt.

Dass die beiden neuen Formen zunehmen, weiß die Bamberger Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Monika Heupel: „Extraterritoriale Menschenrechtsverletzungen durch westliche Demokratien sind keine Randerscheinung. Außerdem sind neben Staaten auch internationale Organisationen zu Akteuren geworden, die Menschenrechte verletzen.“ Bislang sei allerdings noch kaum bekannt, ob und in welcher Form internationale Organisationen und westliche Staaten die Verantwortung für ihre Taten übernehmen. Genau das untersucht die Juniorprofessorin für Politikwissenschaft, insbesondere internationale und europäische Politik.

Aktuelle Herausforderungen des globalen Menschenrechtsregimes

Um die Unterschiede zwischen internationalen Organisationen im Umgang mit Menschenrechtsverletzungen zu zeigen und deren Ursachen auf die Spur zu kommen, analysierte Monika Heupel mit Kolleginnen und Kollegen zehn Fallstudien. Ihre Ergebnisse zeigen: „Es gibt mittlerweile einen Trend, dass internationale Organisationen ihre Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte zunehmend anerkennen“, so Heupel. „Dagegen sind viele westliche Demokratien nach wie vor zögerlich, Verfahren einzurichten, die sicherstellen könnten, dass sie keine extraterritorialen Menschenrechtsverletzungen begehen.“

In einem Projekt zur Menschenrechtsverantwortung internationaler Organisationen beschäftigen sich vier Fallstudien mit Friedensmissionen der UNO und NATO, vier weitere mit der Sanktionspolitik der UNO und der EU und zwei Fallstudien mit der Kreditvergabe der Weltbank und des IWF. Die ausgewählten Fälle decken unterschiedliche Politikinstrumente aus unterschiedlichen Politikfeldern ab.

Methoden zum Schutz der Menschenrechte können zum Beispiel Präventions- und Beschwerdeverfahren sein. Ein Beispiel dafür: Die Weltbank, eine Sonderorganisationen der Vereinten Nationen und wichtigste internationale Finanzorganisation in der Entwicklungspolitik, etablierte in den 1970er und 80er Jahren Sozial- und Umweltstandards. Diese schützen beispielsweise die Rechte indigener Bevölkerungen, wenn Zwangsumsiedelung droht. Seit den 1990er Jahren gibt es bei der Weltbank zusätzlich eine interne Beschwerdeinstanz, die Beanstandungen der Arbeit dieser Organisation nachgeht. Noch weitreichendere Beschwerdemöglichkeiten gibt es im EU-System durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der mit EU-Sanktionen belegten Individuen ermöglicht, die Rechtmäßigkeit ihres Verfahrens zu prüfen. 

Die Möglichkeiten sind da, aber sie werden unterschiedlich genutzt und unterscheiden sich in ihren Erfolgschancen. Warum das so ist, zeigt Heupels Studie: Verschiedene Faktoren wie öffentliche Skandalisierung bewegen die Verursacher der Menschenrechtsverletzungen dazu, aktiv zu werden und Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Verschiedene Kombinationen von Faktoren können als Auslöser fungieren: Die von Akteuren wie Nichtregierungsorganisationen initiierte öffentliche Skandalisierung von Rechtsvergehen ist einer dieser Mechanismen. So bewegte massiver öffentlicher Druck seit den frühen 2000er Jahren die UN dazu, Reformvorschläge zu entwickeln. Darüber hinaus setzen Regierungen oder Parlamente Anreize. Als weitere Möglichkeit geben Gerichte durch Gerichtsurteile den entscheidenden Anstoß. Schließlich gibt es präventive Handlungen auf der Basis eines internen Reflektions- und Lernprozesses.

Diese Kombinationen wirken allerdings stärker auf internationale Organisationen als auf westliche Demokratien, weil sie bislang durch verschiedene Strategien diesen Mechanismen entgegenwirken. So machten sich westliche Regierungen, die prinzipiell eigentlich ein Interesse daran haben sollten, die Menschenrechte ihrer Staatsbürger oder auf ihrem Territorium zu schützen, über bestimmte Anreize zu Komplizen. Außerdem versuchen sie Informationen über die eigene Verstrickung in Menschenrechtsverletzungen geheim zu halten. Zudem versuchen sie, Gerichte zu neutralisieren, also Betroffenen den Zugang zu nationalen, ausländischen und internationalen Gerichten zu erschweren. Das erklärt, warum westliche Demokratien sich bislang so zögerlich verhalten.

Neue Perspektiven für die Wissenschaft

Die unterschiedliche Bereitschaft internationaler Organisationen und westlicher Demokratien, Verantwortung zu übernehmen, gewährt neue Erkenntnisse über die Wirkungsweise der Mechanismen, die helfen können, Menschenrechtsverletzungen entgegenzuwirken. Die Forschung von Monika Heupel und Kollegen konnte zeigen, dass Mechanismen wie Beschwerdestellen oder Verhaltenskodizes, die zunächst im Bereich von Rechtsstaaten etabliert waren, jetzt auch bei internationalen Organisationen zu finden sind. Das Projekt leiste einen Beitrag zur Forschung über neue Funktionsweisen internationaler Organisationen im Zeitalter der Globalisierung, erklärt Monika Heupel.

Heupel möchte weiter auf diesem Themengebiet forschen und extraterritoriale Menschenrechtsverletzungen westlicher Demokratien näher untersuchen. Denn: „Auch bei westlichen Demokratien zeichnet sich in einigen Fällen zumindest eine schwache positive Entwicklung hin zum extraterritorialen Schutz von Menschenrechten ab.“

Kontakt:

Prof. Dr. Monika Heupel
Juniorprofessur für internationale europäische Politik
Feldkirchenstraße 21
96045 Bamberg
E-Mail: monika.heupel@uni-bamberg.de
Tel.: +49 (0)951/863 2723

Hinweis

Diesen Text verfasste Ivana Peric für die Pressestelle der Universität Bamberg. Er kann für redaktionelle Zwecke verwendet werden.

Bei Bilderwünschen kontaktieren Sie die Pressestelle bitte unter der Mailadresse medien(at)uni-bamberg.de oder Tel: 0951-863 1023.