Was man zu den Hochschulwahlen im Sommersemester 2020 wissen muss
Die Hochschulwahlen für die Studierenden an der Universität Bamberg finden heuer am 21. Juli statt. Gewählt werden das Studierendenparlament sowie die Vertreterinnen und Vertreter für den Senat und den Fakultätsrat. Trotz Corona Pandemie wird so die demokratische Mitbestimmung gewährleistet. Die Universitätsleitung empfiehlt den Studierenden, die Briefwahl in Anspruch zu nehmen, um das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus gering zu halten. Was ist bei der Wahl zu beachten? Sechs Fragen und Antworten zu Inhalt und Organisation der Wahl:
Wer wird gewählt?
Bei den Hochschulwahlen werden zum einen die studentischen Vertreterinnen und Vertreter im Senat gewählt. Der Senat ist das wichtigste zentrale Organ für Angelegenheiten von Forschung und Lehre. Er nimmt beispielsweise Stellung zu Vorschlägen für Berufungen von Professorinnen und Professoren oder beschließt Vorschläge für Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen. Die Studierendenschaft ist mit zwei Vertreterinnen oder Vertretern repräsentiert, die sich für die Belange ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen einsetzen.
Zum anderen wird das Studierendenparlament (ehemals studentischer Konvent) gewählt. Es besteht aus 17 Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Hochschulgruppen, die von der Studierendenschaft unmittelbar gewählt werden, sowie den beiden studentischen Senatsmitgliedern und 16 Vertreterinnen und Vertretern der Fachschaften. Hier wird über Themen, die für alle Studierende der Universität wichtig sind, debattiert. Dabei geht es unter anderem um die Förderung der geistigen, musischen, kulturellen und sportlichen Interessen der Studierenden. Ziel ist es, Lösungen zu finden, die die Situation der Studierenden nachhaltig verbessern.
Außerdem werden die Vertreterinnen und Vertreter für die Fakultätsräte gewählt. Es geht also um die Studierendenvertretung auf Fakultätsebene. Der Fakultätsrat beschäftigt sich mit grundsätzlichen Fragen der Forschung und Lehre der Fakultät. Dabei geht es um die Verwendung von Ressourcen, wie beispielsweise Geld- und Sachmittel, oder auch um Studien- und Prüfungsordnungen. Aus der Studierendenschaft werden zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter gewählt. Die Mitwirkung der Studierenden in allen drei Gremien ist unter anderem im Artikel 52 des Bayerischen Hochschulgesetzes verankert.
Warum ist Wählen wichtig?
Die Wahlbeteiligung unter den Studierenden ist anhaltend gering. In der vergangenen Wahlperiode lag die Beteiligung nur bei rund 16 Prozent. In den Statusgruppen der Hochschullehrerinnen und -lehrer, der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des sonstigen Personals aus Technik und Verwaltung fällt die Wahlbeteiligung bedeutend höher aus. Wenn sich immer weniger Studierende an den Hochschulwahlen beteiligen, stellt sich die Frage, inwiefern die Studierendenvertreterinnen und -vertreter die nötige Legitimation ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen besitzen, um sie auf Fakultäts- oder Universitätseben zu vertreten. Mit einer höheren Wahlbeteiligung können die Studierenden ihren Vertreterinnen und Vertretern mehr Legitimation zukommen lassen und ihrer Stimme in den Gremien mehr Gewicht verleihen.
Wann wird gewählt?
Die Stimmabgabe in den Wahllokalen findet am Dienstag, 21. Juli 2020, von 9 bis 18 Uhr statt. Die Briefwahlunterlagen müssen ebenfalls bis zum Abend des Wahltags um 18 Uhr im Wahlamt eingegangen sein.
Wo wird gewählt?
Wahllokale sind in folgenden Räumen eingerichtet:
- An der Universität 7/Raum 01.05 (nicht barrierefrei)
- Marcushaus/Räume 02.27 und 02.32 (Foyer und Hörsaal im II. Obergeschoss)
- Feldkirchenstraße 21/ Raum 00.107
- An der Weberei 5/ Raum 00.043
Es besteht keine Bindung an ein bestimmtes Wahllokal. Jede wahlberechtigte Person kann ihre Stimme in einem Wahllokal ihrer Wahl abgeben. Die Universität ruft die Studierenden in diesem Semester dazu auf, besonders die Briefwahl zu nutzen, um das Infektionsrisiko gering zu halten.
Wie bekomme ich die Briefwahlunterlagen?
Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen zwei unterschiedliche Wege zur Verfügung:
- Über das Formular auf der Internetseite können die Briefwahlunterlagen online beantragt werden.
- Die Wahlunterlagen können auch schriftlich mit dem Formular im Anhang der Wahlbenachrichtigung beantragt werden, die die Studierenden via E-Mail erreicht hat. Dazu wird das Formular ausgefüllt und unterschrieben an die Adresse des Wahlamts (Kapuzinerstraße 25, 96047 Bamberg) gesendet.
Am Dienstag, 7. Juli, um 16 Uhr endet die Frist für den Eingang von Anträgen auf postalische Übersendung der Briefwahlunterlagen. Versandt werden die Unterlagen ab Mittwoch, 8. Juli. Bis zu eine Woche später, nämlich Dienstag, den 14. Juli, um 16 Uhr können noch Anträge auf Briefwahl bei persönlicher Entgegennahme der Wahlunterlagen gestellt werden. Für die Abholung muss vorab telefonisch unter 0951/863 1440 oder via E-Mail an wahlamt(at)uni-bamberg.de ein Termin mit dem Wahlamt vereinbart werden.
Was muss ich bei der Wahl vor Ort beachten?
Bei der Wahl in den Wahllokalen ist auf das Infektionsschutz- und Hygienekonzept zu achten, das im Vorfeld der Wahl auf den Internetseiten des Wahlamts veröffentlicht wird. Die Wahllokale dürfen ausschließlich mit Mund-Nase-Bedeckung betreten werden. Außerdem ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Stifte zum Ausfüllen der Stimmzettel müssen von den Wählerinnen und Wählern selbst mitgebracht werden. Um das Infektionsrisiko zu verringern, legt die Universitätsleitung den Studierenden aber die Briefwahl ans Herz. Zusätzlich zu Maske und Stift ist bei persönlicher Stimmabgabe ein Lichtbildausweis (z. B. Studierendenausweis, Personalausweis, Führerschein, Reisepass) nötig.
Alle wichtigen Informationen stehen auf den Internetseiten des Wahlamts zu Verfügung. Dort werden auch die Ergebnisse der Wahl veröffentlicht.
Rückfragen zur Durchführung der Hochschulwahlen richten Sie an:
Benedikt Kammerl
Abteilung II – Wahlen
E-Mail: wahlamt(at)uni-bamberg.de
Telefon: +49 951 863 1440