Erstellung eigener OER-Inhalte
Die zwei Prüffragen lauten: Wollen Sie, dass dieser Inhalt möglichst weite Verbreitung findet? Sind Sie bereit, dafür ein Stück weit die Kontrolle über das was mit dem Inhalt weiter geschieht abzugeben?
Um ein Werk zu lizenzieren, dürfen nicht die Rechte Dritter verletzt werden. Das bedeutet, dass Sie der alleinige Urheber sein müssen. Außerdem ist zu prüfen, ob z.B. bei einem Werk, das beruflich erstellt wurde, auch Rechte des Arbeitgebers betroffen sind.
Es gibt verschiedene Lizenzen, unter denen Sie wählen können. Einen Überblick und eine Entscheidungshilfe liefert Ihnen die CC-Lizenz-Übersicht unserer Servicestelle
Sie können als Lizenzgeber bestimmen, in welcher Weise die Namensnennung (Attribution) erfolgen soll. Dies kann Ihr Name und / oder ein Pseudonym und / oder eine Institution sein.
Häufig sind Materialien nicht 100%ig selbsterklärend. Dann ist es hilfreich, begleitende Informationen zur Einordnung zu liefern, um mögliche Kontexte für die Verwendung der Materialien zu erklären.
OER erlaubt die Weiterbearbeitung von Materialien. Die Erlaubnis hilft aber wenig, wenn z.B. nur PDF-Dateien zur Verfügung gestellt werden oder die Dateiformate nur mit spezifischer, kostenpflichtiger Software bearbeitet werden können.
Texte verändert und angepasst. © CC BY SA 3.0 by Jöran Muuß-Merholz