In den folgenden Abschnitten haben wir wichtige Informationen zu den Zugangskriterien und dem Ablauf der Bewerbung für den M.Sc. Wirtschaftspädagogik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg zusammengefasst. Bei speziellen Fragen zur Bewerbung und zum Auswahlprozess wenden Sie sich bitte an bewerbung.wipaed(at)uni-bamberg.de, Ansprechpartnerin Sabrina Sailer-Frank. Bei Fragen rund um die Einschreibung hilft Ihnen die Studierendenkanzlei weiter.
Zugangsvoraussetzungen des M.Sc. Wirtschaftspädagogik
Voraussetzungen für den Zugang zum M.Sc. Wirtschaftspädagogik sind gemäß §26 der Prüfungsordnung:
- Ein Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss in einem betriebswirtschaftlichen oder einem vergleichbaren Studiengang. Der Abschluss muss Kompetenzen aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich im Umfang von mindestens 120 ECTS-Punkten enthalten.
- An einer Hochschule erworbene Kompetenzen im Umfang von mindestens 24 ECTS-Punkten aus dem wirtschaftspädagogischen Bereich1.
- Das erfolgreiche Absolvieren der Eignungsprüfung nach Maßgaben des Anhangs 2 der Prüfungsordnung für den M.Sc. Wirtschaftspädagogik. Das Eignungsverfahren wird von einer Kommission zur Feststellung der Eignung (Eignungskommission) durchgeführt. Es wird einmal pro Semester für den Studienbeginn im folgenden Sommer- oder Wintersemester durchgeführt.
1Bewerberinnen und Bewerber, welche die genannten Voraussetzungen in Punkt 2 nicht oder nicht vollständig erfüllen, werden zum Studiengang mit der Auflage zugelassen, den Erwerb der jeweils fehlenden Kompetenzen spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters nachzuweisen. Hierzu können die wirtschaftspädagogischen Module gemäß der jeweils geltenden Fassung der Studien- und Fachprüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg absolviert werden.
Fristen und Termine rund um das Eignungsverfahren finden Sie in den aktuellen Nachrichten.
Ablauf Ihrer Bewerbung
Der Zugang zum Verfahren setzt voraus, dass Sie sich rechtzeitig online bewerben (ab Mitte November) und folgende Unterlagen (gemäß Anhang 2 der Studien- und Prüfungsordnung) vollständig sowie form- und fristgerecht bis einschließlich 31.01.2025 vorliegen:
- Hochschulzugangsberechtigung (i. d. R. Abiturzeugnis);
- Ausgefülltes Bewerbungsformular
- Nachweise über den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums, aus dem die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich der Gesamtnote ersichtlich sein müssen (z.B. durch Zeugnis, aktuelle Notenübersicht, Transcript of Records, Supplement). Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Ende der Bewerbungsfristen keinen Abschluss vorweisen können, fügen dem Antrag einen Nachweis bei, dass sie Leistungen im Umfang von mindestens 150 ECTS-Leistungspunkte erworben haben. In diesem Fall ist zusätzlich eine Bescheinigung der Hochschule, an der der qualifizierende Abschluss erworben wird, über eine fiktiv berechnete Gesamtnote beizufügen, bei der die für den Abschluss fehlenden Leistungen mit der Note 4,0 bewertet werden. Kann ein entsprechender Nachweis über die Hochschule nicht ausgestellt werden, ist die fiktive Gesamtnote vom Bewerber selbst zu errechnen. Hierfür bietet es sich an, eine übersichtliche Darstellung in Tabellenform (z.B. in Microsoft Excel) zu erstellen.
- Sonstige relevante Nachweise (z. B. Berufsausbildung, Berufspraxis, Praktika, Auslandsaufenthalte im Rahmen des Studiums, Besonderes soziales Engagement im Studium).
Bitte senden Sie keine Originalunterlagen! Eine Bewerbung online ist ausreichend!
Ihre Bewerbung wird entsprechend der Kriterien der Prüfungs- und Studienordnung geprüft. Sie erhalten dann Anfang/Mitte Februar eine Rückmeldung über das Onlineportal (Zulassung, Einladung zum Gespräch, Ablehnung). Wir bitten von Rückfragen abzusehen!
Weitere Hinweise zu den Eignungskriterien
Bei der Entscheidung der Eignungskommission zur studiengangsspezifischen Eignung werden nachfolgende Kriterien berücksichtigt:
1. Abschlussnote
Für die Abschlussnote oder die fiktiv berechnete Abschlussnote des Bachelorstudiums werden maximal 60 Punkte vergeben. Die Punktevergabe richtet sich nach Tabelle 1 in der Prüfungs- und Studienordnung. Soweit die Abschlussnote auf mehr als eine Nachkommastelle genau ermittelt ist, wird für Zwecke des Eignungsverfahrens eine kaufmännische Rundung auf eine Nachkommastelle vorgenommen.
2. Kaufmännische oder vergleichbare Berufstätigkeit
Für kaufmännische oder vergleichbare einschlägige berufspraktische Tätigkeiten (Berufsausbildung, Berufspraxis) und sonstige besondere Leistungen oder Qualifikationen, die über die Eignung für das gewählte postgraduale Studium besonderen Aufschluss geben, können maximal 24 Punkte vergeben werden:
- Für kaufmännische oder vergleichbare einschlägige berufspraktische Tätigkeiten (Berufsausbildung, Berufspraxis oder Praktika) können maximal 5 Punkte vergeben: Eine abgeschlossene Berufsausbildung wird mit 4 Punkten bewertet. Für einschlägige Berufspraxis oder Praktika können maximal 2 Punkte erreicht werden. Für solche Tätigkeiten wird für einen Umfang von 4 Wochen in Vollzeit 1 Punkt berechnet.
- Für eine wirtschaftspädagogische Vorbildung aus dem Bachelorstudium können maximal 14 Punkte vergeben werden. Hierbei werden Module im Bereich schulpraktischer Studien im Umfang von mindestens 12 ECTS-Punkten mit 8 Punkten, das Modul Grundlagen des Lernensund Arbeitens im Umfang von mindestens 6 ECTS-Punkten mit 3 Punkten und Steuerung von Bildungsprozessen (ehem. Grundlagen der beruflichen Bildung) im Umfang von mindestens 6 ECTS-Punkten mit 3 Punkten bewertet.
- Für einen im Rahmen des Studiums absolvierten Auslandsaufenthalt mit einer Mindestdauer von einem Semester wird maximal 1 Punkt vergeben.
- Für sonstige während des Studiums erbrachte besondere Leistungen und Qualifikationen oder besonderes soziales Engagement können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die Punktevergabe richtet sich nach Tabelle 2 in der Prüfung- und Studienordnung.
Die zu vergebenden Punktezahlen werden addiert. Auf Grund der so ermittelten Punktzahl wird die Eignung festgestellt. Die Eignung für den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik ist festgestellt, wenn mindestens 30 Punkte im Eignungsverfahren ermittelt werden.
Bei Bewerberinnen und Bewerberinnen, die in der Vorauswahl mindestens 15 Punkte und weniger als 30 Punkte erreichen, erfolgt die abschließende Feststellung der Eignung im Rahmen des Eignungsgesprächs.
3. Eignungsgespräch
Die Eignungsgespräche für die Zulassung zum Sommersemester 2025 finden am 26.02.2025 statt.
Das Eignungsgespräch dauert ca. 30 Minuten und wird von jeweils mindestens zwei Mitgliedern der Eignungskommission durchgeführt. Im Rahmen des Gesprächs erfolgt die Evaluation der Vorauswahl.
- Basis des Eignungsgespräches ist eine Posterpräsentation zu einem von der Eignungskommission vorgegebenen wissenschaftlichen Fachtext, die von den Bewerberinnen und Bewerbern vorzubereiten ist.
- Die Präsentation des Posters ist auf 10 Minuten angesetzt mit anschließender Diskussion über ca. 20 Minuten.
Der wissenschaftliche Fachtext wird den Bewerberinnen und Bewerbern mit Mitteilung des Termins des Eignungsgespräches per Mail mitgeteilt.